Here's how to do it
Coaching voucher (AVGS voucher)
The AVGS voucher for business founders in Spe
The so-called AVGS voucher (employment and placement voucher) for the introduction to self-employment (regulated by law under Section 45 (1) sentence 1 no. 4 SGB III – MAT) in ALG 1 receipt
As part of an individual (no group coaching) business start-up coaching session, you then have the opportunity to work with an experienced start-up consultant and coach on all the topics that are important for your business start-up.
Be it questions and knowledge transfer on the subject of taxes, financing, online marketing or others – here you can learn the basics of self-employment and fine-tune your business idea with professional help. You will need the AVGS voucher for this.
Do you have a strong desire to start your own business, but feel overwhelmed by all the processes, details, and paperwork?
AVGS voucher and start-up grant
Another major advantage of the voucher is that you can dedicate time with your coach to applying for the start-up grant and preparing all the necessary documents.
Together you could, for example, draw up the business plan and the financial planning required for the start-up grant, which is the core part of the business plan. Getting help in this area in particular from someone who already has a lot of experience with start-up grants and knows what is important can be worth its weight in gold at the end of the day when it comes to getting your application approved.
Experience also shows that the start-up grant is more likely to be approved if start-up coaching has taken place in advance. The employment agency then has a better feeling that the founder is perfectly trained and prepared to start their own business.


Applying for the voucher - requirements
Agentur für Arbeit
Ein AVGS kann insbesondere infrage kommen, wenn du arbeitslos, arbeitssuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht bist und eine selbstständige Tätigkeit vorbereiten möchtest.
Wichtig ist, dass das Coaching deine Chancen auf eine erfolgreiche berufliche Eingliederung verbessert. Dafür solltest du dein Gründungsvorhaben bereits nachvollziehbar beschreiben und erklären können, bei welchen Themen du professionelle Unterstützung benötigst.
Ob die Förderung notwendig und geeignet ist, entscheidet deine zuständige Vermittlungsfachkraft.
Jobcenter
Wenn du Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehst, kann auch das Jobcenter ein Gründungscoaching über einen AVGS fördern.
Dabei wird unter anderem geprüft, ob dein Vorhaben grundsätzlich realistisch erscheint und ob das Coaching dazu beitragen kann, deine Hilfebedürftigkeit langfristig zu verringern oder zu beenden.
Auch beim Jobcenter handelt es sich um eine individuelle Ermessensentscheidung. Ein automatischer Anspruch auf den Gutschein besteht nicht.
Gut zu wissen: Für die spätere Einlösung müssen sowohl der Bildungsträger als auch die ausgewählte Coachingmaßnahme zugelassen sein. Außerdem muss das Angebot zu den Vorgaben passen, die auf deinem AVGS festgehalten sind.
So läuft die Beantragung ab
1. Beratungsgespräch führen
Besprich dein Gründungsvorhaben und deinen konkreten Unterstützungsbedarf mit deiner Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
Erkläre dabei, welche Kenntnisse oder Unterlagen dir noch fehlen und wie ein professionelles Coaching dich auf die Selbstständigkeit vorbereiten kann.
2. AVGS ausstellen lassen
Hält deine Vermittlungsfachkraft das Coaching für geeignet und notwendig, kann sie dir einen AVGS ausstellen.
Auf dem Gutschein stehen unter anderem das Ziel der Maßnahme, die maximale Dauer, der Gültigkeitszeitraum und gegebenenfalls eine regionale Beschränkung.
3. Passendes Coaching auswählen
Suche einen zugelassenen Bildungsträger und eine Coachingmaßnahme, die zu den Vorgaben deines Gutscheins passen.
Der Bildungsträger prüft deinen AVGS und stellt dir bei passendem Angebot eine Bestätigung für die geplante Teilnahme aus.
4. Bewilligung abwarten
Reiche die Bestätigung des Bildungsträgers bei deiner Vermittlungsfachkraft ein. Dort wird abschließend geprüft, ob die ausgewählte Maßnahme die Vorgaben erfüllt.
Erst wenn du den schriftlichen Bewilligungsbescheid erhalten hast, solltest du mit dem Gründungscoaching beginnen.
Tipp: Ein unverbindliches Erstgespräch mit einem geeigneten Bildungsträger kannst du bereits vor der endgültigen Bewilligung führen. Das eigentliche Coaching beginnt jedoch erst nach der schriftlichen Zustimmung.
Here's an example
Gültigkeit
Wie lange ist der AVGS gültig?
Der Gültigkeitszeitraum wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter festgelegt und steht direkt auf deinem Gutschein. Innerhalb dieses Zeitraums musst du eine passende Maßnahme auswählen und die Teilnahme bewilligen lassen.
Ist der Gutschein abgelaufen, kann er in der Regel nicht mehr für ein Coaching eingelöst werden. Wende dich in diesem Fall erneut an deine Vermittlungsfachkraft.
Dauer
Wie lange dauert das Coaching?
Die mögliche Dauer des Coachings ergibt sich aus den Vorgaben des AVGS und der zugelassenen Maßnahme. Eine einheitliche Dauer für jedes Gründungscoaching gibt es deshalb nicht.
Die häufig genannte Grenze von acht Wochen bezieht sich auf die Vermittlung beruflicher Kenntnisse innerhalb einer Aktivierungsmaßnahme. Sie bedeutet nicht automatisch, dass jedes AVGS-Gründungscoaching nach acht Wochen beendet sein muss.
Kosten
Welche Kosten entstehen?
Wenn deine Vermittlungsfachkraft der Teilnahme vor Beginn schriftlich zugestimmt hat, werden die Kosten der bewilligten Coachingmaßnahme übernommen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch notwendige Fahrtkosten oder Kosten für die Kinderbetreuung erstattet werden. Kläre das unbedingt vor Beginn mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
Wichtig: Achte außerdem auf mögliche Vorgaben zum Maßnahmeziel, zum Durchführungsort und zur zugelassenen Region. Das ausgewählte Coaching muss sämtliche Angaben auf deinem AVGS erfüllen.
So bereitest du dich auf das Gespräch vor
Wenn du gute Vermittlungschancen hast
Stell dir vor, du arbeitest in der Softwareentwicklung oder in der Pflege. Mit diesen Qualifikationen hast du häufig gute Chancen auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Das schließt eine Förderung deines Gründungsvorhabens nicht grundsätzlich aus. Deine Vermittlungsfachkraft wird jedoch möglicherweise genauer prüfen, warum ein Gründungscoaching in deiner Situation eine sinnvolle berufliche Perspektive eröffnet.
Argumentiere deshalb nicht ausschließlich mit flexibleren Arbeitszeiten, einem möglicherweise höheren Einkommen oder persönlichen Vorlieben. Zeige vielmehr, dass du dich bereits mit deiner Geschäftsidee, deiner Zielgruppe und dem Markt beschäftigt hast.
Erkläre anschließend konkret, bei welchen Themen dir noch Wissen oder eine tragfähige Struktur fehlt und wie das Coaching diese Lücken schließen kann.
Diese Punkte solltest du ansprechen
Beschreibe deine Geschäftsidee, deine Zielgruppe und den aktuellen Stand deiner Vorbereitung.
Zeige, welche beruflichen Qualifikationen, Erfahrungen und Kenntnisse du bereits mitbringst.
Benenne konkret, wobei du noch Unterstützung benötigst – beispielsweise beim Businessplan, bei der Finanzplanung, beim Marketing oder bei der Vorbereitung auf Förderanträge.
Erkläre, wie das Gründungscoaching dazu beitragen kann, dein Vorhaben realistisch zu prüfen und strukturiert vorzubereiten.
Wenn du bereits einen geeigneten Bildungsträger gefunden hast, kannst du Informationen zur zugelassenen Maßnahme und zu den geplanten Coachinginhalten mitbringen.
Frage nach den nächsten notwendigen Schritten. Wird der AVGS zunächst nicht bewilligt, bitte um eine nachvollziehbare Begründung und erkundige dich nach möglichen Alternativen.
Eine gute Vorbereitung garantiert keine Bewilligung. Sie hilft deiner Vermittlungsfachkraft aber dabei, deinen Unterstützungsbedarf und den möglichen Nutzen des Coachings fundiert einzuschätzen.
Häufige Fragen zum AVGS Gutschein
Wer kann einen AVGS für ein Gründungscoaching erhalten?
Ein AVGS kann insbesondere für arbeitslose, arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen infrage kommen. Auch das Jobcenter kann ein Gründungscoaching fördern, wenn du Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehst. Entscheidend ist immer die individuelle Prüfung deines Unterstützungsbedarfs.
Habe ich einen Rechtsanspruch auf den AVGS Gutschein?
Beim AVGS für ein Gründungscoaching handelt es sich grundsätzlich um eine Ermessensleistung. Auch wenn die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind, besteht daher kein automatischer Anspruch auf die Ausstellung des Gutscheins.
Ist das AVGS-Gründungscoaching vollständig kostenlos?
Wenn die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter der konkreten Maßnahme vor Beginn schriftlich zugestimmt hat, werden die Kosten des bewilligten Coachings übernommen. Beginne deshalb erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids.
Kann ich meinen Coach selbst auswählen?
Du kannst grundsätzlich einen passenden Anbieter auswählen. Der Bildungsträger und die konkrete Coachingmaßnahme müssen jedoch zugelassen sein und sämtliche Vorgaben deines AVGS erfüllen. Die endgültige Teilnahme muss anschließend noch bewilligt werden.
Wie lange ist der AVGS gültig?
Der Gültigkeitszeitraum wird individuell festgelegt und steht direkt auf deinem Gutschein. Innerhalb dieses Zeitraums musst du ein passendes Coaching finden und die Teilnahme bewilligen lassen.
Was kann ich tun, wenn mein AVGS abgelehnt wird?
Bitte zunächst um eine nachvollziehbare Begründung und frage, welche Voraussetzungen aus Sicht deiner Vermittlungsfachkraft noch nicht erfüllt sind. Erkundige dich außerdem nach möglichen Alternativen. Wenn sich deine Situation oder der Stand deines Vorhabens verändert, kannst du das Thema später erneut ansprechen.
Du möchtest dein Gründungsvorhaben professionell vorbereiten?
Ob du deinen AVGS bereits erhalten hast oder dich zunächst auf das Gespräch mit der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter vorbereiten möchtest: In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir deine Ausgangssituation und die sinnvollen nächsten Schritte.