So gelingt es dir
10 Schritte zum Gründungszuschuss
Jede Reise beginnt mit dem ersten Schritt
Du willst dich selbstständig machen und dazu am besten eine finanzielle Förderung in Form des Gründungszuschusses mitnehmen, die es Dir erlaubt, zumindest die ersten sechs Monate eine gewisse finanzielle Sicherheit zu haben. Um den Gründungszuschuss zu beantragen und ihn dann auch wirklich bewilligt zu bekommen, bedarf es jedoch einiger Arbeit und Überlegungen.
Deshalb haben wir folgend einen kleinen “Reiseführer bzw. Manual” zusammengestellt, der dir als Orientierung und Unterstützung dienen kann. Es gibt sicher auch andere Wege zum Gründungszuschuss, nur hat sich der folgende in der Vergangenheit in 95% der Fälle als erfolgreich erwiesen.
Du hast den unbedingten Willen, dich selbstständig zu machen, fühlst dich aber durch die vielen Prozesse, Details und Unterlagen überfordert?
Arbeitslos melden
Das bedeutet: Wenn du den Gründungszuschuss beantragen willst, musst du arbeitslos und noch nicht im Haupterwerb selbständig sein.
Während des Bezuges von Arbeitslosengeld ist es möglich, sich nebenberuflich selbstständig zu machen. Wenn du dich für diesen Weg entscheidest, gelten folgende Bedingungen: Du darfst maximal 14 Stunden und 59 Minuten pro Woche arbeiten (die du einem Kunden in Rechnung stellen) und zusätzlich 165 € dazu verdienen (Gewinn). Alles, was darüber hinausgeht, wird von deinem Arbeitslosengeld abgezogen.
Um den Gründungszuschuss zu beantragen, musst du an dem Tag, an dem du deinen Antrag einreichst, dein Business vom Nebenerwerb in einen Haupterwerb umwandeln.
Darüber hinaus ist es wichtig, dass du Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hast. Das ist der Fall, wenn du in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate Vollzeit als Angestellter gearbeitet hast. Dabei ist es egal, für wieviele Arbeitgeber du gearbeitet hast und auch müssen die 12 Monate nicht durchgängig hintereinander gearbeitet worden sein.
12 Monate bedeuten dann 12 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld 1.
Tipp: Am besten ist es, wenn du dich von deinem aktuellen Arbeitgeber kündigen lässt, um eine Sperrzeit zu umgehen. Die Erfahrung zeigt zudem, dass die Bereitschaft vom Amt höher ist, dich auf deinem Weg in die Selbstständigkeit zu fördern, wenn du gekündigt wurdest als wenn du selbst gekündigt hast.
Arbeitslosengeld 1 beantragen
Als erstes meldest du dich arbeitssuchend, um dich anschließend als arbeitslos zu melden. Sobald du dich arbeitslos gemeldet hast, musst du am ersten Tag der Arbeitslosigkeit zum Amt (teilweise geht es auch online), um dort dein Arbeitslosengeld 1 zu beantragen.
In der Regel bei einem Termin vor Ort werden deine Daten aufgenommen und ein paar Tage später kriegst du per Post einen positiven Bewilligungsbescheid per Post, dass du ab Tag X Arbeitslosengeld 1 beziehst.
Gespräch mit der Agentur für Arbeit
Dazu geht in der Regel eine Einladung per Post oder E-Mail an euch raus und das Gespräch findet dann in einem weiteren Termin vor Ort statt oder per Telefon.
In diesem Gespräch will der Arbeitsvermittler von euch wissen, was die Gründe waren das der letzte Job beendet wurde und wie er/sie euch helfen können wieder in Arbeit zu kommen.
Jetzt bist du an der Reihe:
Wenn du dir sicher bist, dass du dich selbständig machen willst, ist es in diesem ersten Gespräch bereits der richtige Zeitpunkt, sich ganz klar zu positionieren.
Du solltest gute Argumente finden, warum eine Selbständigkeit aktuell erfolgversprechender ist als der Weg zurück in ein Angestelltenverhältnis.
Auch ist jetzt der richtige Zeitpunkt anzusprechen, dass du auf deinem Weg in die Selbständigkeit gerne Fördermittel der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen würdest in Form eines AVGS-Gutscheins für individuelles Existenzgründercoaching sowie im Anschluss den Gründungszuschuss beantragen möchtest.
Coaching Gutschein
Wenn du deinem Arbeitsvermittler von deinem Vorhaben überzeugen konntest, solltest du in der Regel in den nächsten Tagen den passenden Gutschein im Briefkasten haben. Diesen kannst du dann zusammen mit dem Coach aktivieren und das Coaching im Anschluss starten.
Antrag erhalten
Sobald das Coaching gestartet ist kannst du dann deinem Arbeitsvermittler_in zusätzlich nach dem offiziellen Antrag auf den Gründungszuschuss ansprechen, dass dieser dir bitte per Post zugestellt wird. Gemeinsam mit dem Coach kannst du dann zum passenden Zeitpunkt den Antrag ausfüllen.
Vorbereitung mit deinem Coach
Das Coaching ist für dich die perfekte Hilfestellung, um dich auf deine Selbständigkeit vorzubereiten. Gemeinsam mit deinem Coach kannst du aus einer Themenliste (Themen wie Steuern, Anmeldung, Online Marketing, Businessplan-Erstellung, Marktforschung etc.) deinen individuellen Lernplan erstellen.
Im Anschluss finden in individuell abgestimmten Terminen ein stetiger Austausch und Wissensvermittlung bezüglich aller Themenfelder, die für dich und deine Gründung interessant sind. Der Coach dient darüber hinaus auch als „Sparringspartner“ um deine Ideen und Vorschläge zu challengen.
Unterlagen gemeinsam erstellen
Zudem hilft dein Coach dir bei der Erstellung der Unterlagen für den Antrag auf den Gründungszuschuss. Sei es beim Business- und Finanzplan, der Lebenslauf oder auch die generelle Aufbau der “Bewerbungsmappe”, der Coach sorgt mit seiner Erfahrung für Ordnung und ein hochprofessionelles Ergebnis. Die richtigen und korrekt vorbereiteten Dokumente sind entscheidend für die Bewilligung des Gründungszuschusses. Hier werden in de Regel die meisten Fehler gemacht.
Geschäftsidee prüfen lassen
Nachdem das Coaching abgeschlossen ist und alle Unterlagen erstellt sind, müssen diese nun von einer Fachkundigen Stelle auf Tragfähigkeit überprüft werden. Die Fachkundige Stelle kann dein Steuerberater sein, aber auch ein anderer Unternehmensberater oder auch die IHK. Die Fachkundige Stelle braucht zur Beurteilung in der Regel den fertigen Businessplan, den Lebenslauf sowie zwei Seiten aus dem offiziellen GZ-Antrag.
Unterlagen vollständig einreichen
Der offizielle GZ-Antrag ist schriftlich einzureichen. Alle anderen Unterlagen kannst du theoretisch auch noch nachreichen (bis zu drei Monate). Die Erfahrung zeigt, dass es in der Regel besser ankommt, wenn alle Unterlagen gemeinsam quasi als “Bewerbungsmappe” eingereicht werden.
Hier empfehlen wir dir das ganze am besten in einen Din A4 Umschlag bei deiner Agentur für Arbeit direkt in den Briefkasten zu werfen oder dem Pförtner (samt Eingangsstempel) in die Hand zu drücken, um auch auf Nummer sicher zu gehen, dass alles ankommt. (Inzwischen kann der Antrag auch häufig online eingereicht werden, je nachdem wie digital affine dein Arbeitsvermittler_in ist.)
Der Tag X, also der Tag, an dem du dich entschieden hast ,dich hauptberuflich selbständig zu machen, sollte der Tag sein, an dem …:
- Das Coaching abgeschlossen ist
- Alle Unterlagen vollständig sind
- Noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG 1 bestehen
- An genau diesem Tag die Gewerbe- oder Finanzamt-Anmeldung (je nachdem, ob dein Vorhaben gewerblich oder freiberuflich ist) datiert ist.
Daumen drücken
Der einfachste aber gleichzeitig schwierigste Schritt besteht im Abwarten.
Denn, jetzt hast du es fast geschafft. Du hast mit Hilfe deines Coaches eine perfekte “Bewerbungsmappe” abgegeben und bist durch das Coaching ideal auf deine Selbständigkeit vorbereitet. Jetzt heißt es: Daumen drücken und hoffen, dass der Gründungszuschuss bewilligt wird.