Gründungszuschuss Dauer
Dauer des Gründungszuschusses
Gründungzuschuss: Dauer richtet sich nach der jeweiligen Phase
Grundsätzlich ist der Gründungszuschuss eine staatliche Transferleistung mit der Existenzgründerinnen und Existenzgründer gefördert werden. Die Gründung erfolgt dabei aus der Arbeitslosigkeit heraus und wird nach erfolgreicher Bewilligung mit sechs Monaten Gründungszuschuss (selbe Höhe wie das Arbeitslosengeld) sowie 300€ zusätzlich an Sozialversicherungszuschuss in der ersten Phase gefördert.
Du hast den unbedingten Willen, dich selbstständig zu machen, fühlst dich aber durch die vielen Prozesse, Details und Unterlagen überfordert?
Unterschied 1.Phase und 2.Phase des Zuschusses
Insgesamt ergibt sich folgende maximale Dauer des Gründungszuschusses:
- Phase 1: Bis zu 6 Monate
- Phase 2: Bis zu 9 Monate
- Also maximal 15 Monate
- Nur für ALG 1 – Empfänger bzw. Anspruchsberechtigte
- Maximal bis zu 18.000€, je nach Höhe des Arbeitslosengeldes
- Der Zuschuss fördert nicht den Erfolg, sondern den Versuch!
Worin genau liegt nun aber der Unterschied in der Bewilligungsgrundlage der ersten und der zweiten Phase des Gründungszuschusses?
Der Gründungszuschuss in der 1.Phase dient der finanziellen Unterstützung bzw. Bezuschussung der privaten Lebenshaltungskosten von Gründerinnen und Gründern. Angenommen wird hier, dass gerade zu Anfang einer Selbstständigkeit in der sogenannten Anlaufphase noch nicht mit so hohen Umsätzen bzw. Gewinnen gerechnet werden kann, dass Gründerinnen und Gründer davon ihre kompletten Lebenshaltungskosten tragen können.
Die Annahme ist also, dass Unternehmerinnen und Unternehmer gefördert werden, die ohne den Gründungszuschuss in den ersten sechs Monaten ihrer Selbstständigkeit in liquiditäre Schwierigkeiten geraten könnten.
Spätestens nach Ablauf der sechs Monate Förderung sollte dann aber wiederum die eigene Unternehmung so stabil laufen bzw. etabliert sein, dass sie sich von alleine trägt und genug Gewinne erwirtschaftet werden, um davon die eigenen Lebenshaltungskosten finanzieren zu können.
Phase zwei des Zuschusses
Die Phase zwei und damit die Weitergewährung des Sozialversicherungszuschusses für neun Monate ist ein gesonderter Antrag, der als Folgeantrag an die Phase eins anknüpft. Die Voraussetzungen zur Gewährung ist hier im Vergleich zur Phase eins ein wenig anders:
Denn die Weitergefährung des Sozialversicherungsszuschusses wird nur bewilligt, wenn die Selbständigkeit den eigenen Lebensunterhalt weitestgehend abdeckt, d.h. mit der eigenen Unternehmung wird ausreichend Gewinn erwirtschaftet, von welchem die Lebenshaltungskosten des Unternehmers oder Unternehmerin komplett getragen werden können.
Die Leistungen aus Phase zwei dienen hingegen zur Bezuschussung der eigenen Sozialausgaben, also bspw. Kosten für die Krankenversicherung für weitere 9 Monate. Folglich sollte noch nicht zu viel, aber auch nicht zu wenig nach 6 Monaten verdient werden. Orientierung kann erfahrungsgemäß das bisherige ALG 1 sein.
Die beiden Phasen unterscheiden sich nicht nur in ihrer Dauer, sondern auch bezüglich der formalen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen bei der Antragstellung. Wie diese genau aussehen, erfährst du in einer detaillierten Übersicht in dem Kapitel “Der Antrag” (hier klicken).