Kurz erklärt
Errechne die Gründungszuschuss Höhe
Zusammenhang Arbeitslosengeld und Gründungszuschuss
Einmal gewährt, beträgt die monatliche Gründungszuschuss Höhe jeweils die selbe Höhe wie dein bis dato bezogenes Arbeitslosengeld 1 sowie zusätzlich 300€ in Form des sogenannten Sozialversicherungszuschuss (SV), beides gemeinsam zunächst für einen Zeitraum von sechs Monaten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Weiterbewilligung des Sozialversicherungszuschusses für weitere 9 Monate.
Du hast den unbedingten Willen, dich selbstständig zu machen, fühlst dich aber durch die vielen Prozesse, Details und Unterlagen überfordert?
Höhe des Zuschusses erklärt
Jener ist dabei dazu vorgesehen, dass sich jede/r Selbstständige selbst privat oder gesetzlich krankenversichern muss und der aktuelle Mindestsatz der gesetzlichen Krankenversicherung bei ungefähr 300€ liegt.
Der Zeitraum, in dem du den Gründungszuschuss sowie gleichzeitig den SV beziehen kannst umfasst sechs Monate. Nach Ablauf der sechs Monate gibt es die Möglichkeit in einem Folgeantrag die Verlängerung des SV-Zuschusses um weitere neun Monate zu beantragen.
Ist der Gründungszuschuss dazu vorgesehen, dass du gerade zum Anfang deiner Selbstständigkeit noch nicht komplett von deinem erwirtschafteten Gewinnen selber tragen kannst, sind die Bedingungen beim Folgeantrag ein wenig anders: Dieser wird nur gewährt, wenn die Selbständigkeit den eigenen Lebensunterhalt weitestgehend abdeckt. Die Leistungen dienen zur Bezuschussung der eigenen Sozialausgaben für weitere 9 Monate. Somit sollte für eine erfolgreiche Bewilligung des Folgeantrags die Situation gegeben sein, in der nicht zu viel, aber auch nicht zu wenig nach 6 Monaten mit der eigenen Selbstständigkeit verdient wird. Als Orientierung dient hier erfahrungsgemäß das bisherige ALG 1.
Interessant an dieser Stelle: Wie hoch ist also die maximale Summe, die du in Form des Gründungszuschusses und SV-Zuschusses über 15 Monate beziehen kannst?
Rechenbeispiel
Gründungszuschuss Berechnung | Marie | Tim |
---|---|---|
Brutto-Gehalt (mtl.) | 3.500 € | 5.000 € |
Alte/neue Bundesländer | alte | neue |
Lohnsteuerklasse | I | II |
Kinder | Ja | Nein |
ALG1 Anspruch | 1.515 € | 1.885 € |
1. Phase: 6 Monate | 1.515 € + 300 € = 1.815 € pro Monat | 1.885 € + 300 € = 2.185 € pro Monat |
2. Phase: 9 Monate | 300 € pro Monat | 300 € pro Monat |
Gesamtsumme Gründungszuschuss | 13.590 € | 15.810 € |
In der Regel liegt die Gründungszuschuss Höhe bei den meisten Gründer und Gründerinnen bei 10.000 – 15.000€, je nachdem wie hoch das letzte Bruttogehalt war und ob der Folgeantrag auf Weitergewährung des SV-Zuschusses bewilligt wird. Grundsätzlich ist damit ein gutes finanzielles Fundament für einen etwas sorgenfreien Einstieg in die Selbstständigkeit gegeben, den man auf jeden Fall mitnehmen sollte.