Fördermöglichkeiten für deine Gründung

Gründungsförderung in Berlin

Vom Gründungszuschuss über den GründungsBONUS Plus bis zum Berliner Startup Stipendium: Hier findest du die wichtigsten Förderprogramme für Gründerinnen und Gründer in Berlin verständlich eingeordnet.

Welche Gründungsförderung passt zu deinem Vorhaben?

Förderprogramme unterstützen unterschiedliche Phasen einer Gründung. Während einige Leistungen deinen Lebensunterhalt absichern, bezuschussen andere Investitionen, Beratung oder die Entwicklung einer innovativen Geschäftsidee.

Einige Förderungen gelten bundesweit, andere richten sich ausschließlich an Gründerinnen und Gründer in Berlin. Auch der richtige Zeitpunkt ist entscheidend: Manche Programme müssen vor der eigentlichen Gründung beantragt werden, andere setzen ein bereits gegründetes Unternehmen voraus.

Dieser Überblick hilft dir, die wichtigsten Programme nach Zielgruppe und Förderzweck einzuordnen. Zu allen Themen, die wir ausführlicher behandeln, gelangst du direkt zum jeweiligen Ratgeber. Dort findest du weitere Informationen zu Voraussetzungen, Förderhöhe und Antragstellung.

Da Förderbedingungen, Bewerbungsfristen und verfügbare Mittel geändert werden können, solltest du vor einem Antrag immer auch die aktuellen Angaben der zuständigen Förderstelle prüfen.

Inhaltsverzeichnis
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    Bruno6

    Bruno Schäfer

    Unternehmensberater | Selbstständigkeit COACH | Diplom-Kaufmann

    Du hast den unbedingten Willen, dich selbstständig zu machen, fühlst dich aber durch die vielen Prozesse, Details und Unterlagen überfordert?

    Schneller Vergleich

    Die wichtigsten Förderprogramme auf einen Blick

    Welches Programm infrage kommt, hängt vor allem von deiner Ausgangssituation, dem Zeitpunkt der Gründung und dem Verwendungszweck der Förderung ab. Die folgende Übersicht zeigt dir die wichtigsten Unterschiede. Ausführliche Voraussetzungen und Hinweise findest du anschließend in den einzelnen Abschnitten.

    ProgrammUnterstützungGeeignet für
    GründungszuschussLebensunterhalt und soziale AbsicherungGründung aus dem Bezug von Arbeitslosengeld I
    EinstiegsgeldZuschuss zum LebensunterhaltGründung aus dem Bürgergeldbezug
    GründungsBONUS Plus50 % der förderfähigen Kosten, maximal 50.000 EuroInnovative oder besonders nachhaltige junge Unternehmen in Berlin
    GründerinnenBONUSZusätzlicher Zuschuss von bis zu 10.000 EuroMehrheitlich von Frauen gegründete Berliner Unternehmen nach bewilligtem GründungsBONUS Plus
    Berliner Startup StipendiumMonatliches Stipendium von bis zu 2.500 EuroInnovative, technologieorientierte Gründungsvorhaben in der Frühphase
    MeistergründungsprämieZuschuss zur erstmaligen Selbstständigkeit im HandwerkHandwerksmeisterinnen und Handwerksmeister in Berlin
    AVGS-GründungscoachingÜbernahme der Kosten eines zugelassenen CoachingsArbeitssuchende in der Gründungsvorbereitung
    BAFA-BeratungsförderungIn Berlin 50 % der Beratungskosten, maximal 1.750 EuroKleine und mittlere Unternehmen nach der Gründung

    Tabelle seitlich verschieben, um alle Angaben zu sehen.

    Lebensunterhalt sichern

    Gründungszuschuss und Einstiegsgeld

    Der Gründungszuschuss richtet sich an Personen, die ihre Arbeitslosigkeit durch eine hauptberufliche Selbstständigkeit beenden. Voraussetzung sind der Bezug von Arbeitslosengeld I und in der Regel noch mindestens 150 Tage Restanspruch bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit.

    In den ersten sechs Monaten entspricht die Förderung dem zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld zuzüglich 300 Euro monatlich für die soziale Absicherung. Anschließend können für weitere neun Monate jeweils 300 Euro bewilligt werden. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung – auch bei erfüllten Voraussetzungen besteht kein automatischer Anspruch.

    Das Einstiegsgeld erfüllt einen ähnlichen Zweck, richtet sich aber an Personen im Bürgergeldbezug. Höhe und Dauer legt das zuständige Jobcenter anhand des Einzelfalls fest. Gründungszuschuss und Einstiegsgeld werden daher nicht parallel bezogen: Entscheidend ist, welche Leistung du vor deiner Gründung erhältst.

    Bei Förderprogrammen entscheidet nicht nur, ob dein Vorhaben grundsätzlich passt. Ebenso wichtig sind der richtige Zeitpunkt, vollständige Unterlagen und eine realistische Finanzierung.

    Bruno Schäfer

    Unternehmensaufbau finanzieren

    GründungsBONUS Plus und GründerinnenBONUS

    Für junge Berliner Unternehmen stehen zwei aufeinander aufbauende Zuschüsse zur Verfügung. Beide fördern betriebliche Ausgaben und nicht den privaten Lebensunterhalt.

    GründungsBONUS Plus

    Der GründungsBONUS Plus unterstützt innovative oder besonders nachhaltige Gründungen in Berlin. Gefördert werden 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis zu einem maximalen Zuschuss von 50.000 Euro.

    Das Unternehmen darf bei der Antragstellung grundsätzlich nicht älter als 18 Monate sein. Förderfähig können unter anderem Investitionen, Personal, Miete, Fremdleistungen sowie IT- und Patentkosten sein. Die Ausgaben müssen zunächst bezahlt und anschließend zur Erstattung eingereicht werden.

    EqualStart Berlin – der GründerinnenBONUS

    Mehrheitlich von Frauen gegründete Berliner Unternehmen können zusätzlich bis zu 10.000 Euro erhalten. Voraussetzung ist zunächst ein bestandskräftiger Zuwendungsbescheid für den GründungsBONUS Plus.

    Der GründerinnenBONUS ist damit kein eigenständiger Ersatz für den GründungsBONUS Plus, sondern eine anschließende Zusatzförderung. Auch hier erfolgt eine separate Prüfung, sodass aus der ersten Bewilligung kein automatischer Anspruch auf den zusätzlichen Bonus entsteht.

    Frühphase und Handwerk

    Weitere Berliner Förderangebote

    Neben den allgemeinen Zuschüssen gibt es in Berlin weitere Programme für innovative Gründungsvorhaben und die erstmalige Selbstständigkeit im Handwerk.

    Berliner Startup Stipendium und BSS Women

    Das Berliner Startup Stipendium richtet sich an innovative und technologieorientierte Gründungsvorhaben in einer frühen Entwicklungsphase. Die Förderung wird über ausgewählte Berliner Inkubatoren vergeben und verbindet ein monatliches Stipendium mit Coaching, Arbeitsplätzen und Unterstützung bei der Weiterentwicklung der Geschäftsidee.

    Teilnehmende können für bis zu zwölf Monate ein Stipendium von monatlich bis zu 2.500 Euro erhalten. Mit BSS Women besitzt das Programm außerdem einen eigenen Schwerpunkt für weibliche Gründungsinteressierte und frauengeführte Teams.

    Bewerbungsfristen und thematische Schwerpunkte unterscheiden sich je nach Inkubator. Interessierte Teams sollten deshalb prüfen, welcher aktuelle Fördercall zum eigenen Vorhaben passt.

    Meistergründungsprämie Berlin

    Die Meistergründungsprämie unterstützt Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die sich in Berlin erstmals selbstständig machen. Gefördert werden sowohl die Gründung eines eigenen Betriebs als auch eine Betriebsübernahme oder die Beteiligung an einem bestehenden Handwerksunternehmen.

    Die Förderung ist in zwei Stufen aufgebaut. Neben der eigentlichen Gründung können später auch die Schaffung eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes und damit die weitere Entwicklung des Betriebs unterstützt werden.

    Frauen erhalten in Handwerken, in denen sie deutlich unterrepräsentiert sind, unter bestimmten Voraussetzungen eine erhöhte Förderung. Der Antrag muss rechtzeitig und nach den Vorgaben der Handwerkskammer Berlin gestellt werden.

    Beratung finanzieren

    AVGS-Gründungscoaching und BAFA-Förderung

    Nicht jede Förderung wird direkt ausgezahlt. Einige Programme übernehmen stattdessen die Kosten für eine professionelle Beratung und helfen dir bei der Vorbereitung oder Weiterentwicklung deiner Selbstständigkeit.

    AVGS-Gründungscoaching

    Wenn du arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet bist und eine Selbstständigkeit planst, kann die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter ein professionelles Gründungscoaching über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein finanzieren.

    Im Coaching können unter anderem Geschäftsidee, Businessplan, Finanzplanung, Marketing und die Vorbereitung weiterer Förderanträge bearbeitet werden. Voraussetzung sind eine zugelassene Maßnahme und ein entsprechend zertifizierter Bildungsträger.

    Der AVGS ist eine Ermessensleistung. Auch wenn die grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, besteht deshalb kein automatischer Rechtsanspruch auf den Gutschein.

    BAFA-Förderung für Unternehmensberatung

    Das BAFA-Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ richtet sich an bereits gegründete kleine und mittlere Unternehmen. Gefördert werden externe Beratungsleistungen, die beispielsweise die wirtschaftliche, organisatorische oder strategische Entwicklung des Unternehmens unterstützen.

    Für Unternehmen mit Sitz in Berlin beträgt der Zuschuss 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 1.750 Euro. Damit ist die Förderung niedriger als in bestimmten strukturschwachen Regionen, in denen eine Förderquote von bis zu 80 Prozent gelten kann.

    Der Antrag muss nach den jeweils geltenden Programmbedingungen gestellt werden. Mit der Beratung sollte deshalb erst begonnen werden, wenn die notwendigen formalen Schritte geklärt sind.

    Förderprogramme sinnvoll kombinieren

    Mehrere Förderungen können sich ergänzen, wenn sie unterschiedliche Zwecke erfüllen. Entscheidend sind der Förderzweck, der Zeitpunkt der Anträge und die Frage, welche konkreten Ausgaben finanziert werden.

    ERGÄNZEND MÖGLICH

    Förderungen für unterschiedliche Zwecke

    Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld dienen vor allem der Sicherung des Lebensunterhalts. Zuschüsse wie der GründungsBONUS Plus finanzieren dagegen betriebliche Ausgaben. Eine Kombination kann daher grundsätzlich möglich sein.

    Der GründerinnenBONUS baut auf dem GründungsBONUS Plus auf und wird als zusätzliche Förderung beantragt.

    IM EINZELFALL PRÜFEN

    Zeitpunkt und Bedingungen beachten

    Beim Berliner Startup Stipendium, beim AVGS-Gründungscoaching und bei weiteren Förderangeboten gelten eigene Vorgaben. Ob eine Kombination möglich ist, hängt unter anderem von der Förderphase, dem Bewilligungszeitraum und den jeweiligen Programmbedingungen ab.

    Anträge und Bewilligungen sollten deshalb frühzeitig aufeinander abgestimmt werden.

    NICHT DOPPELT FÖRDERN

    Klare Grenzen beachten

    Gründungszuschuss und Einstiegsgeld können nicht gleichzeitig bezogen werden. Außerdem dürfen dieselben Ausgaben oder Beratungsleistungen grundsätzlich nicht mehrfach aus öffentlichen Fördermitteln finanziert werden.

    Bereits beantragte oder erhaltene Beihilfen müssen bei weiteren Anträgen vollständig angegeben werden.

    Wichtig: „Grundsätzlich kombinierbar“ bedeutet nicht automatisch, dass beide Förderungen im konkreten Fall bewilligt werden. Vor der Antragstellung sollten Förderzweck, Kostenpositionen und zeitliche Reihenfolge gemeinsam geprüft werden.

    Häufige Fragen zur Gründungsförderung in Berlin

    Die passende Förderung hängt von deiner persönlichen Ausgangssituation, der Gründungsphase und dem Zweck der Finanzierung ab. Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen.

    Welche Gründungsförderung passt zu mir?

    Das hängt vor allem davon ab, was du finanzieren möchtest. Gründungszuschuss und Einstiegsgeld unterstützen den Lebensunterhalt beim Wechsel aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit. Der GründungsBONUS Plus, das Berliner Startup Stipendium und die Meistergründungsprämie fördern dagegen bestimmte Gründungsvorhaben oder betriebliche Ausgaben. AVGS und BAFA können die Kosten einer professionellen Beratung übernehmen.

    Nicht grundsätzlich. Der Gründungszuschuss, das Einstiegsgeld und der AVGS sind Ermessensleistungen. Auch wenn du die formalen Voraussetzungen erfüllst, wird dein Antrag individuell geprüft. Entscheidend sind unter anderem die Tragfähigkeit des Vorhabens, deine persönliche Eignung und die Einschätzung der zuständigen Stelle.

    Der Gründungszuschuss richtet sich grundsätzlich an Personen, die Arbeitslosengeld beziehen und ihre Arbeitslosigkeit durch eine hauptberufliche Selbstständigkeit beenden möchten.

    Das Einstiegsgeld wird dagegen vom Jobcenter für Personen gezahlt, die Grundsicherungsgeld beziehen. Höhe und Dauer werden individuell festgelegt. Beide Leistungen dienen einem ähnlichen Zweck, können aber nicht gleichzeitig bezogen werden.

    Eine Kombination kann möglich sein, wenn die Programme unterschiedliche Zwecke oder Kostenpositionen fördern. So kann eine Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts grundsätzlich durch eine Förderung betrieblicher Ausgaben ergänzt werden.

    Dieselben Ausgaben dürfen jedoch nicht doppelt aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Außerdem müssen bereits beantragte oder erhaltene Förderungen vollständig angegeben werden.

    Bei vielen Programmen muss der Antrag vor Beginn der selbstständigen Tätigkeit, vor Abschluss von Verträgen oder vor dem Start der geförderten Maßnahme gestellt werden. Ein vorzeitiger Beginn kann dazu führen, dass die Förderung nicht mehr bewilligt wird.

    Informiere dich deshalb möglichst frühzeitig und beginne erst, wenn die erforderliche Zustimmung oder Bewilligung vorliegt.

    Für viele Gründungsförderungen ist ein tragfähiger Businessplan erforderlich. Beim Gründungszuschuss wird er zusammen mit der Finanzplanung und weiteren Unterlagen von einer fachkundigen Stelle geprüft.

    Auch beim Einstiegsgeld und bei Berliner Förderprogrammen werden in der Regel nachvollziehbare Angaben zum Geschäftsmodell, zum Kapitalbedarf und zur wirtschaftlichen Entwicklung erwartet.

    Ein Gründungscoaching kann über einen AVGS finanziert werden, wenn die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Maßnahme vor Beginn schriftlich bewilligt. Das Coaching muss den Vorgaben des Gutscheins entsprechen und von einem zugelassenen Bildungsträger durchgeführt werden.

    Für bereits gegründete kleine und mittlere Unternehmen kann außerdem die BAFA-Förderung für Unternehmensberatung infrage kommen. Dabei wird allerdings nur ein Teil der förderfähigen Beratungskosten bezuschusst.

    Ja. Der GründungsBONUS Plus richtet sich auch an junge Berliner Unternehmen, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Die BAFA-Förderung unterstützt bereits gegründete kleine und mittlere Unternehmen bei professioneller Unternehmensberatung.

    Entscheidend sind unter anderem das Alter des Unternehmens, der Unternehmenssitz, der Beratungszweck und der Zeitpunkt der Antragstellung.

    Du möchtest Klarheit für deine Gründung?

    Gründungszuschuss, Einstiegsgeld oder ein gefördertes Gründungscoaching: Welche Unterstützung für dich infrage kommt, hängt von deiner persönlichen Ausgangssituation und deinem Vorhaben ab.

    Bruno Schäfer unterstützt dich dabei, deine Möglichkeiten einzuordnen, die nächsten Schritte zu planen und dich gut auf die Gespräche mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter vorzubereiten.

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