Der GründungsBONUS Plus Berlin unterstützt junge Unternehmen beim Aufbau ihrer Geschäftstätigkeit. Das Land Berlin übernimmt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben – maximal 50.000 Euro. Gefördert werden vor allem innovative oder besonders nachhaltige technologische, digitale, kreative und soziale Geschäftsmodelle.
Der Zuschuss richtet sich an Gründerinnen und Gründer, Freiberufler, Kleinstunternehmen und wirtschaftlich tätige Sozialunternehmen mit Hauptsitz in Berlin. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf das Unternehmen grundsätzlich nicht älter als 18 Monate sein. Außerdem müssen die Gründerinnen und Gründer die Mehrheit der Unternehmensanteile halten und wesentliche Leitungsfunktionen ausüben.
Die Förderung ist attraktiv, setzt aber eine sorgfältige Vorbereitung voraus. Neben einem überzeugenden Businessplan benötigst du eine belastbare Finanz- und Liquiditätsplanung sowie einen nachvollziehbaren Ausgaben- und Finanzierungsplan. Wichtig ist außerdem, dass du förderfähige Ausgaben zunächst selbst bezahlst und erst anschließend anteilig erstattet bekommst.
In diesem Ratgeber erfährst du, wer den GründungsBONUS Plus beantragen kann, welche Kosten förderfähig sind und worauf du bei Fristen, Unterlagen und Antragstellung achten solltest.
Das Wichtigste zum GründungsBONUS Plus in Kürze
- Förderhöhe: 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 50.000 Euro
- Unternehmensalter: höchstens 18 Monate bei elektronischer Antragstellung
- Standort: Hauptsitz des Unternehmens in Berlin
- Zielgruppe: Gründerinnen und Gründer, Freiberufler, Kleinstunternehmen und wirtschaftlich tätige Sozialunternehmen
- Förderschwerpunkt: innovative oder besonders nachhaltige technologische, digitale, kreative oder soziale Geschäftsmodelle
- Förderzeitraum: förderfähige Ausgaben innerhalb von bis zu zwei Jahren
- Auszahlung: Erstattung bereits bezahlter und nachgewiesener Ausgaben in maximal vier Tranchen
- Antragsfrist: spätestens 30. September 2027
- Aktueller Status: Anträge sind wieder möglich
- Wichtig: Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch
Was ist der GründungsBONUS Plus?
Der GründungsBONUS Plus ist ein Förderprogramm des Landes Berlin und wird von der IBB Business Team GmbH betreut. Anders als bei einem Kredit muss der Zuschuss bei ordnungsgemäßer Verwendung grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden. Er ist allerdings zweckgebunden und an die im Zuwendungsbescheid festgelegten Bedingungen geknüpft. Werden diese nicht eingehalten, kann die Förderung ganz oder teilweise zurückgefordert werden.
Das Programm löste Ende 2024 den bisherigen GründungsBONUS ab und erweiterte dessen Förderkriterien. Im Mittelpunkt stehen weiterhin innovative und zukunftsfähige Gründungsvorhaben. Reicht der Innovationsgrad allein für eine Förderung nicht aus, können besonders ausgeprägte nachhaltige Ansätze bei der Bewertung berücksichtigt werden. Auch wirtschaftlich tätige Sozialunternehmen können inzwischen ausdrücklich antragsberechtigt sein.
Über die Förderung wird nach einer inhaltlichen und wirtschaftlichen Prüfung des Vorhabens entschieden. Dabei werden nicht nur die Geschäftsidee, sondern auch der Businessplan, die Finanz- und Liquiditätsplanung sowie die fachliche und kaufmännische Eignung der gründenden Personen bewertet. Ein Rechtsanspruch auf den Zuschuss besteht nicht.
Aus der Beratungspraxis: Ein überzeugender Antrag besteht nicht aus einem gut formulierten Businessplan und einer davon getrennten Kostenaufstellung. Geschäftsmodell, Marktstrategie, Umsatzplanung, Liquidität und beantragte Ausgaben müssen eine nachvollziehbare Gesamtgeschichte ergeben. Genau an diesen Verbindungen entstehen in der Vorbereitung häufig Unklarheiten oder Rückfragen.
Wer kann den GründungsBONUS Plus beantragen?
Der GründungsBONUS Plus richtet sich an bereits gegründete, rechtlich selbstständige und auf Gewinnerzielung ausgerichtete Unternehmen mit Hauptsitz in Berlin. Dazu gehören insbesondere:
- Gründerinnen und Gründer,
- Freiberuflerinnen und Freiberufler,
- Soloselbstständige,
- Start-ups und Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten sowie
- wirtschaftlich tätige Sozialunternehmen.
Bei einem wirtschaftlich tätigen Sozialunternehmen muss das Geschäftsmodell überwiegend auf Markteinkommen ausgerichtet sein. Mehr als 50 Prozent der Einnahmen dürfen daher nicht aus staatlichen Zuschüssen oder Zahlungen von Sozialversicherungsträgern stammen.
Zusätzlich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Gründung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits vollzogen sein.
- Das Unternehmen darf bei der elektronischen Antragstellung höchstens 18 Monate alt sein.
- Die Gründerinnen und Gründer müssen zusammen mehr als 50 Prozent der Unternehmensanteile halten.
- Sie müssen wesentliche Leitungsfunktionen im Unternehmen ausüben.
- Das Geschäftsmodell muss einen technologischen, digitalen, kreativen oder sozialen Ansatz verfolgen.
- Das Vorhaben muss Markt- und Wachstumspotenzial sowie einen positiven Effekt für den Standort Berlin erkennen lassen.
- Der Hauptsitz muss während des Förderzeitraums und für mindestens drei Jahre nach der Abschlusszahlung in Berlin verbleiben.
Auch eine freiberufliche Tätigkeit kann gefördert werden. Entscheidend ist nicht allein die Berufsbezeichnung, sondern ob das konkrete Geschäftsmodell die Förderkriterien erfüllt.
Wann beginnt die 18-Monats-Frist?
Der Beginn der Frist richtet sich nach der Art der Gründung:
- Kapital- und Personengesellschaften: Maßgeblich ist das Datum der Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags oder Musterprotokolls – nicht der spätere Eintrag ins Handelsregister.
- Gewerbliche Soloselbstständige: Es zählt das in der Gewerbeanmeldung angegebene Datum des Tätigkeitsbeginns.
- Freiberuflerinnen und Freiberufler: Maßgeblich ist das bei der Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit angegebene Anfangsdatum.
Die spätere Anmeldung einer zusätzlichen Betriebsstätte setzt die Frist nicht erneut in Gang, wenn dort lediglich die bisherige selbstständige Tätigkeit fortgeführt wird. Gerade bei Gesellschaften sollte das relevante Gründungsdatum deshalb frühzeitig geprüft werden. Einen Überblick über die Unterschiede findest du auch im Ratgeber zur Wahl der richtigen Rechtsform.
Welche Branchen sind ausgeschlossen?
Nicht jedes Berliner Gründungsvorhaben kann über den GründungsBONUS Plus gefördert werden. Grundsätzlich ausgeschlossen sind:
- Unternehmen aus dem Baugewerbe,
- Gastronomie und Hotellerie,
- klassischer Einzelhandel sowie
- Tätigkeiten, die nach der allgemeinen De-minimis-Verordnung nicht gefördert werden dürfen.
Für Gastronomie, Hotellerie und Einzelhandel bestehen allerdings Ausnahmen. Förderfähig können beispielsweise innovative Konzepte mit einem klaren Schwerpunkt auf ökologischer Betriebsführung, nachhaltigen Lebensmittelquellen, Energieeffizienz, nachhaltigen Produkten oder innovativem Versandhandel sein.
Wichtig: Bei diesen Branchen reicht es nicht, das eigene Angebot allgemein als nachhaltig zu bezeichnen. Der innovative oder besonders nachhaltige Ansatz muss ein wesentlicher und nachvollziehbarer Bestandteil des Geschäftsmodells sein. In Grenzfällen sollte die Förderfähigkeit vor der aufwendigen Antragserstellung direkt mit der IBB Business Team GmbH geklärt werden.
Innovativ oder besonders nachhaltig: Was muss das Geschäftsmodell erfüllen?
Der GründungsBONUS Plus ist keine allgemeine Förderung für jedes neu gegründete Unternehmen. Das Programm konzentriert sich auf technologische, digitale, kreative oder soziale Geschäftsmodelle, die ein erkennbares Markt- und Wachstumspotenzial besitzen.
Im Mittelpunkt stehen grundsätzlich innovative Vorhaben. Ein besonders hoher technologischer Innovationsgrad ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Reicht die Innovationskraft eines Geschäftsmodells für sich genommen nicht aus, können besonders ausgeprägte nachhaltige Ansätze und Praktiken bei der Bewertung berücksichtigt werden.
Als positive Effekte nennt die Förderrichtlinie beispielsweise:
- die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze,
- die Digitalisierung von Produkten oder Prozessen,
- Energieeinsparungen,
- Umwelt- und Klimaschutz sowie
- einen schonenden Umgang mit Ressourcen.
Die bloße Nutzung digitaler Werkzeuge oder die allgemeine Aussage, ein Angebot sei nachhaltig, genügt allerdings nicht. Aus dem Antrag sollte konkret hervorgehen:
- welches Problem das Geschäftsmodell löst,
- worin es sich von bestehenden Angeboten unterscheidet,
- welchen messbaren Nutzen der innovative oder nachhaltige Ansatz bietet,
- welche Zielgruppe erreicht werden soll,
- wie das Unternehmen Umsätze erzielen und wachsen kann und
- welchen positiven Beitrag das Vorhaben für den Standort Berlin leistet.
Diese Punkte müssen sich durch den gesamten Antrag ziehen. Der Businessplan beschreibt das Geschäftsmodell und den Markt, während Finanz-, Liquiditäts- und Ausgabenplanung zeigen, ob das Vorhaben wirtschaftlich tragfähig und realistisch finanzierbar ist. Hinweise zum grundsätzlichen Aufbau findest du auch im Ratgeber zum Businessplan für den Gründungszuschuss. Die Förderkriterien des GründungsBONUS Plus müssen dabei jedoch zusätzlich und ausdrücklich berücksichtigt werden.
Konzentriere dich besser auf zwei oder drei klar belegte Stärken, die sich im Geschäftsmodell, Marktvergleich und in der Finanzplanung wiederfinden.
Wie hoch ist die Förderung?
Der GründungsBONUS Plus übernimmt bis zu 50 Prozent der anerkannten förderfähigen Ausgaben. Der maximale Zuschuss beträgt 50.000 Euro. Um die Höchstförderung vollständig auszuschöpfen, müssen daher grundsätzlich mindestens 100.000 Euro an förderfähigen Ausgaben geplant und anerkannt werden.
Ein vereinfachtes Rechenbeispiel:
| Förderfähige Ausgaben | Möglicher Zuschuss | Selbst zu finanzierender Anteil |
|---|---|---|
| 40.000 Euro | bis zu 20.000 Euro | mindestens 20.000 Euro |
| 80.000 Euro | bis zu 40.000 Euro | mindestens 40.000 Euro |
| 100.000 Euro | bis zu 50.000 Euro | mindestens 50.000 Euro |
| 130.000 Euro | maximal 50.000 Euro | mindestens 80.000 Euro |
Die Berechnung ist vereinfacht. Entscheidend ist, welche Ausgaben die IBB Business Team GmbH tatsächlich als förderfähig anerkennt. Die Erstattung erfolgt anteilig auf Basis der nachgewiesenen Nettobeträge.
Der Zuschuss wird nicht im Voraus ausgezahlt
Der GründungsBONUS Plus arbeitet nach dem Ausgabenerstattungsprinzip. Das bedeutet:
- Das Unternehmen tätigt die bewilligte Ausgabe zunächst selbst.
- Rechnung und Zahlungsnachweis werden über das elektronische Antragssystem eingereicht.
- Die IBB Business Team GmbH prüft die Unterlagen.
- Anschließend wird der anerkannte Förderanteil auf das Geschäftskonto ausgezahlt.
Die Auszahlung kann in maximal vier Tranchen erfolgen. Jede Tranche soll mindestens zehn Prozent des insgesamt bewilligten Zuschusses betragen. Die letzte Auszahlung erfolgt zusammen mit der Prüfung des Verwendungsnachweises.
Förderfähige Ausgaben müssen innerhalb des im Zuwendungsbescheid festgelegten Bewilligungszeitraums anfallen. Dieser beträgt in der Regel bis zu zwei Jahre. Mit der ersten Auszahlungsanforderung muss außerdem nachgewiesen werden, dass die Finanzierung des gesamten Vorhabens gesichert ist.
Wichtig für deine Liquiditätsplanung: Plane nicht nur den Eigenanteil, sondern auch die notwendige Zwischenfinanzierung. Rechnungen müssen zunächst aus der eigenen Liquidität bezahlt werden, bevor der Förderanteil erstattet wird. Eine Förderung über 50.000 Euro bedeutet daher nicht, dass dieses Geld zu Beginn auf dem Geschäftskonto bereitsteht.
Welche Kosten sind förderfähig?
Der GründungsBONUS Plus kann einen großen Teil der typischen Aufbaukosten eines jungen Unternehmens abdecken. Förderfähig sind jedoch nur Ausgaben, die unmittelbar zum beantragten Gründungsvorhaben gehören, im Kostenplan enthalten sind und von der IBB Business Team GmbH anerkannt werden.
Zu den grundsätzlich förderfähigen Ausgaben gehören:
- Material- und Investitionskosten, beispielsweise Maschinen, Werkstoffe oder Büroausstattung
- laufende Betriebsausgaben, beispielsweise Raummiete, Strom, Telefon, Internet und Werbung
- Personalkosten in Höhe des Arbeitnehmerbruttos
- externe Dienstleistungen, beispielsweise Beratung oder IT-Entwicklung
- Kosten für Schutzrechte, etwa Patentanmeldungen und damit verbundene Ausgaben
Besondere Grenzen bei Personalkosten
Für Personalkosten gelten zusätzliche Begrenzungen:
- Bei Gründerinnen, Gründern sowie Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern werden höchstens 2.000 Euro Arbeitnehmerbrutto pro Person und Monat als förderfähige Ausgabe berücksichtigt.
- Voraussetzung ist ein entsprechender Arbeits- oder Dienstvertrag.
- Die Personalkosten der Gründer und Geschäftsführer dürfen zusammen höchstens 25 Prozent der gesamten förderfähigen Ausgaben ausmachen.
- Sämtliche Personalkosten einschließlich der übrigen Beschäftigten dürfen insgesamt höchstens 60 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben betragen.
Liegt das tatsächliche Arbeitnehmerbrutto unter 2.000 Euro, wird nur der niedrigere tatsächliche Betrag berücksichtigt.
Welche Ausgaben werden nicht gefördert?
Ausdrücklich nicht förderfähig sind unter anderem:
- Bewirtungs- und Verpflegungskosten,
- der Erwerb von Grundstücken oder Gebäuden,
- die Errichtung von Gebäuden,
- Anschaffungs- oder Leasingkosten für Personen- und Vertriebsfahrzeuge,
- Finanzierungskosten,
- Pachten, Erbbauzinsen und Grunderwerbsteuer sowie
- Leistungen von verbundenen, beteiligten oder nahestehenden Unternehmen.
Die Erstattung erfolgt grundsätzlich anteilig auf Basis der nachgewiesenen Nettobeträge. Nicht anerkannte Ausgaben und der verbleibende Eigenanteil müssen vollständig vom Unternehmen getragen werden.
Keine Bestellung vor dem zulässigen Vorhabenbeginn
Besonders wichtig ist der Zeitpunkt, zu dem du Verträge abschließt oder Kosten verursachst:
- Für Investitionen dürfen bei Eingang des rechtsverbindlich unterschriebenen Antrags noch keine Liefer- oder Leistungsverträge geschlossen worden sein.
- Laufende Kosten dürfen zu diesem Zeitpunkt noch nicht angefallen sein.
- Dienstleistungen dürfen vor der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.
Nachdem der Antrag fristgerecht eingegangen ist, kann grundsätzlich mit dem Vorhaben begonnen werden. Die Eingangsbestätigung ist jedoch noch keine Förderzusage. Wer vor dem Zuwendungsbescheid bestellt, Verträge abschließt oder Leistungen beginnen lässt, trägt deshalb das Risiko, diese Kosten bei einer Ablehnung vollständig selbst finanzieren zu müssen.
Erstelle für jede geplante Ausgabe eine Übersicht mit Zeitpunkt, Angebot und aktuellem Vertrags- oder Bestellstatus. So erkennst du frühzeitig, welche Positionen möglicherweise nicht förderfähig sind.
GründungsBONUS Plus beantragen: Ablauf und Fristen
Der Antrag wird über das elektronische Antrags- und Verwaltungssystem der IBB Business Team GmbH gestellt. Nach aktuellem Stand können Anträge wieder eingereicht werden. Die geltende Förderrichtlinie sieht als spätesten Termin den 30. September 2027 vor.
Da die Förderung von den verfügbaren Landesmitteln abhängt und kein Rechtsanspruch besteht, solltest du den Antrag nicht unnötig aufschieben.
So läuft die Antragstellung ab
1. Förderfähigkeit des Vorhabens prüfen
Vor der eigentlichen Antragserstellung solltest du klären, ob das Unternehmen, das Geschäftsmodell, die Branche und das Unternehmensalter zu den Förderbedingungen passen. Bei Zweifeln kann eine frühzeitige Rückfrage bei der IBB Business Team GmbH unnötigen Aufwand vermeiden.
2. Businessplan und Finanzplanung vorbereiten
Für die Antragstellung werden unter anderem ein vollständiger Businessplan, eine Finanz- und Liquiditätsplanung sowie ein Ausgaben- und Finanzierungsplan benötigt. Die Planungen müssen inhaltlich zusammenpassen und die Finanzierung des gesamten Vorhabens nachvollziehbar darstellen.
3. Antrag elektronisch einreichen
Der Antrag wird durch das Unternehmen über das elektronische Antragssystem gestellt. Den aktuellen Zugang und weitere Hinweise findest du auf der offiziellen Seite zur Antragstellung.
4. Unterschriebenes Original fristgerecht nachreichen
Als Antragsdatum gilt grundsätzlich der Eingang des elektronischen Antrags – allerdings nur, wenn das rechtsverbindlich unterschriebene Antragsformular innerhalb von sieben Tagen im Original bei der IBB Business Team GmbH eingeht. Die elektronische Übermittlung allein reicht daher nicht aus.
5. Fachliche und wirtschaftliche Prüfung
Zunächst werden die formale Antragsberechtigung und die grundsätzliche Förderfähigkeit geprüft. Anschließend bewerten externe Fachgutachter den Businessplan sowie die Finanz- und Liquiditätsplanung. Die IBB Business Team GmbH kann Rückfragen stellen oder ein persönliches Gespräch führen. In ausgewählten Fällen kann das Unternehmen außerdem zu einer Präsentation eingeladen werden.
6. Entscheidung durch den Förderausschuss
Auf Grundlage der Prüfung entscheidet ein Förderausschuss über den Antrag. Erst der Zuwendungsbescheid schafft verbindliche Klarheit darüber, ob und in welcher Höhe das Vorhaben gefördert wird.
7. Ausgaben tätigen und Erstattung beantragen
Nach Beginn des bewilligten Vorhabens bezahlt das Unternehmen die förderfähigen Ausgaben zunächst selbst. Rechnungen und Zahlungsnachweise werden anschließend über das Antragssystem eingereicht. Nach Prüfung erfolgt die anteilige Erstattung in maximal vier Tranchen.
Stand September 2026: Anträge für den GründungsBONUS Plus können derzeit eingereicht werden. Da sich Programmstatus und verfügbare Mittel ändern können, sollte der aktuelle Hinweis auf der offiziellen IBB-Seite unmittelbar vor der Antragstellung nochmals geprüft werden.
Warte nicht bis kurz vor Ablauf der 18-Monats-Frist. Ein zeitlicher Puffer hilft, fehlende Unterlagen und offene Fragen vor der Einreichung zu klären.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für den Antrag müssen die Angaben zum Unternehmen, zum Geschäftsmodell und zur Finanzierung nachvollziehbar belegt werden. Welche Dokumente konkret erforderlich sind, hängt teilweise von der Rechtsform und der persönlichen Situation der gründenden Personen ab.
Zu den wichtigsten Unterlagen gehören:
- Personalausweis oder Reisepass,
- gegebenenfalls eine Meldebestätigung,
- bei Bedarf ein gültiger Aufenthaltstitel,
- aktueller Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Bestätigung des Finanzamts über die Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit,
- Gesellschaftsvertrag oder Musterprotokoll bei Personen- und Kapitalgesellschaften,
- vollständiger Businessplan,
- Finanz- und Liquiditätsplanung,
- Ausgaben- und Finanzierungsplan,
- Lebensläufe der Gründerinnen und Gründer,
- Kontodaten des Unternehmens sowie
- gegebenenfalls Nachweise über bereits erhaltene De-minimis-Beihilfen.
Bei juristischen Personen wie einer GmbH, UG oder AG müssen die Unternehmensdaten außerdem in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin erfasst sein. Die dafür erforderliche Identifikationsnummer wird bei der Antragstellung benötigt.
Was muss der Businessplan enthalten?
Die IBB Business Team GmbH erwartet einen vollständigen Businessplan, der insbesondere folgende Punkte nachvollziehbar beschreibt:
- Kundennutzen und konkreten Bedarf,
- Produkt oder Dienstleistung,
- Wettbewerb und Abgrenzung zu bestehenden Angeboten,
- Marktpotenzial und Marktzugang,
- Qualifikation der Gründerinnen und Gründer,
- Aufgabenverteilung im Unternehmen,
- Personalplanung sowie
- Vertriebsstrategie.
Die Finanz- und Liquiditätsplanung muss mindestens drei Jahre umfassen. Das erste Jahr sollte monatlich dargestellt werden, die folgenden Geschäftsjahre können quartalsweise geplant werden. Da der Bewilligungszeitraum des GründungsBONUS Plus in der Regel zwei Jahre beträgt, müssen auch die geplanten Förderabrufe innerhalb dieses Zeitraums berücksichtigt werden.
Alle Unterlagen müssen in deutscher Sprache eingereicht werden. Fremdsprachige Dokumente benötigen grundsätzlich eine deutsche Übersetzung durch eine dafür zugelassene Stelle.
Die Checkliste bietet eine gute Vorbereitung, ersetzt aber nicht die aktuelle Dokumentenliste im elektronischen Antragssystem. Je nach Unternehmen und Vorhaben kann die IBB Business Team GmbH weitere Nachweise anfordern.
GründungsBONUS Plus und GründerinnenBONUS kombinieren
Innovative Unternehmen, die mehrheitlich von Frauen gegründet wurden oder an denen Frauen die Mehrheit der Gesellschaftsanteile halten, können zusätzlich zum GründungsBONUS Plus die Förderung EqualStart Berlin – der GründerinnenBONUS beantragen.
Voraussetzung ist ein bestandskräftiger Zuwendungsbescheid für den GründungsBONUS Plus, der ab dem 1. September 2025 erteilt wurde. Der GründerinnenBONUS kann daher nicht parallel zum ersten GründungsBONUS-Plus-Antrag beantragt werden. Die Entscheidung über den GründungsBONUS Plus muss zunächst abgeschlossen sein.
Der GründerinnenBONUS beträgt einmalig bis zu 10.000 Euro pro Unternehmen. Rechnerisch ergibt sich dadurch eine mögliche Gesamtförderung von bis zu 60.000 Euro:
- bis zu 50.000 Euro über den GründungsBONUS Plus und
- zusätzlich bis zu 10.000 Euro über den GründerinnenBONUS.
Dabei handelt es sich um zwei eigenständige Förderverfahren mit unterschiedlichen Voraussetzungen und separaten Entscheidungen. Die Bewilligung des GründungsBONUS Plus führt deshalb nicht automatisch zu einem Anspruch auf den zusätzlichen Bonus.
Anträge für EqualStart Berlin können nach der derzeit geltenden Richtlinie bis zum 31. Oktober 2027 gestellt werden. Auch diese Förderung hängt von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab.
Alle Voraussetzungen, erforderlichen Nachweise und Fristen findest du im ausführlichen Ratgeber zum GründerinnenBONUS Berlin.
Wichtig für die Planung: Prüfe die Voraussetzungen für beide Programme möglichst frühzeitig. Der GründerinnenBONUS kann zwar erst nach dem bestandskräftigen GründungsBONUS-Plus-Bescheid beantragt werden, die Beteiligungsstruktur des Unternehmens muss aber bereits zu den Anforderungen von EqualStart Berlin passen.
GründungsBONUS Plus oder Gründungszuschuss: Was ist der Unterschied?
GründungsBONUS Plus und Gründungszuschuss werden häufig miteinander verwechselt. Beide unterstützen den Start in die Selbstständigkeit, verfolgen aber unterschiedliche Ziele und werden von unterschiedlichen Stellen vergeben.
| Merkmal | GründungsBONUS Plus | Gründungszuschuss |
|---|---|---|
| Zuständige Stelle | Land Berlin, Abwicklung durch die IBB Business Team GmbH | Bundesagentur für Arbeit |
| Förderzweck | Aufbaukosten des Unternehmens | Lebensunterhalt und soziale Absicherung |
| Empfänger | Unternehmen beziehungsweise freiberufliche Gründung | gründende Person |
| Region | ausschließlich Berlin | bundesweit |
| Zentrale Voraussetzung | innovatives oder besonders nachhaltiges Geschäftsmodell | Bezug von Arbeitslosengeld und in der Regel mindestens 150 Tage Restanspruch |
| Förderhöhe | 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 50.000 Euro | sechs Monate Arbeitslosengeld plus 300 Euro monatlich; anschließend gegebenenfalls neun Monate jeweils 300 Euro |
| Auszahlung | Erstattung nachgewiesener betrieblicher Ausgaben | monatliche persönliche Leistung |
| Entscheidung | Prüfung des Unternehmens und des Vorhabens | Ermessensentscheidung der Agentur für Arbeit einschließlich Tragfähigkeitsprüfung |
Der Gründungszuschuss richtet sich an Personen, die ihre Arbeitslosigkeit durch eine hauptberufliche Selbstständigkeit beenden. Er soll während der ersten Monate vor allem den privaten Lebensunterhalt und die soziale Absicherung unterstützen.
Der GründungsBONUS Plus finanziert dagegen anteilig konkrete betriebliche Ausgaben eines jungen Berliner Unternehmens. Dazu können beispielsweise Investitionen, Miete, Personal, Werbung oder IT-Entwicklung gehören.
Mehr über die persönlichen Voraussetzungen erfährst du im Ratgeber zum Anspruch auf Gründungszuschuss.
Können beide Förderungen kombiniert werden?
Eine Kombination kann grundsätzlich möglich sein, weil beide Programme unterschiedliche Förderzwecke verfolgen. Sie darf aber nicht pauschal vorausgesetzt werden.
Beim GründungsBONUS Plus gilt ein Kumulierungsverbot: Für dieselben förderfähigen Ausgaben dürfen keine weiteren öffentlichen Förderungen genutzt werden. Außerdem müssen bereits erhaltene oder beantragte Förderungen vollständig angegeben werden.
Da der Gründungszuschuss in erster Linie den persönlichen Lebensunterhalt absichert und der GründungsBONUS Plus betriebliche Ausgaben fördert, können sich beide Programme ergänzen. Ob die konkrete Kombination zulässig ist, sollte jedoch vor der Antragstellung mit der IBB Business Team GmbH und der zuständigen Agentur für Arbeit geklärt werden.
Mein Praxishinweis: Entscheidend ist nicht, welche Förderung auf den ersten Blick höher erscheint. Ausgangssituation, Förderzweck, zeitlicher Ablauf und Liquiditätsbedarf müssen zusammenpassen. Der Gründungszuschuss zahlt monatlich an die gründende Person, während beim GründungsBONUS Plus betriebliche Ausgaben zunächst vorfinanziert werden müssen.
Häufige Fehler beim Antrag auf GründungsBONUS Plus
Viele Probleme entstehen nicht erst während der fachlichen Prüfung, sondern bereits bei der Vorbereitung. Aus den Förderbedingungen ergeben sich einige typische Fehlerquellen.
1. Die 18-Monats-Frist wird falsch berechnet
Bei einer Gesellschaft zählt grundsätzlich die Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags oder Musterprotokolls – nicht der spätere Handelsregistereintrag. Wer vom falschen Datum ausgeht, kann die Antragsfrist unbemerkt verpassen.
2. Bestellungen oder Verträge werden zu früh ausgelöst
Förderfähige Investitionen dürfen vor dem maßgeblichen Antragseingang noch nicht verbindlich bestellt oder beauftragt worden sein. Auch Dienstleistungen dürfen vorher noch nicht begonnen haben. Ein vorhandenes Angebot ist in der Regel etwas anderes als ein bereits erteilter Auftrag.
3. Innovation oder Nachhaltigkeit werden nur behauptet
Begriffe wie „digital“, „innovativ“ oder „nachhaltig“ reichen allein nicht aus. Der Antrag muss verständlich zeigen, worin der konkrete Unterschied zu bestehenden Angeboten liegt und welchen messbaren Nutzen das Geschäftsmodell erzeugt.
4. Businessplan und Finanzplanung widersprechen sich
Geplante Einstellungen, Marketingmaßnahmen, Investitionen und Wachstumsziele müssen sich in den Zahlen wiederfinden. Umgekehrt sollte jede größere Kostenposition einen erkennbaren Bezug zum beschriebenen Geschäftsmodell besitzen.
5. Der notwendige Liquiditätsbedarf wird unterschätzt
Der Zuschuss wird erst nach Bezahlung und Prüfung der Ausgaben erstattet. Das Unternehmen muss daher sowohl den Eigenanteil als auch die Zwischenfinanzierung der beantragten Kosten einplanen.
6. Nicht förderfähige Kosten werden eingeplant
Nicht jede betriebliche Ausgabe ist automatisch förderfähig. Auch bei grundsätzlich zulässigen Kosten gelten Obergrenzen, beispielsweise für die Gehälter von Gründerinnen, Gründern und Geschäftsführenden sowie für den gesamten Personalkostenanteil.
7. Andere Förderungen werden nicht sauber abgegrenzt
Für dieselben Ausgaben dürfen keine weiteren öffentlichen Fördermittel verwendet werden. Bereits beantragte oder erhaltene Beihilfen müssen deshalb vollständig berücksichtigt und im Finanzierungskonzept sauber voneinander getrennt werden.
8. Die Bedingungen nach der Auszahlung werden übersehen
Die Förderung endet nicht mit dem Zahlungseingang. Der Hauptsitz muss mindestens drei Jahre nach der Abschlusszahlung in Berlin verbleiben. Auch Veränderungen bei Beteiligungen, Leitungsfunktionen oder dem Durchführungsort können mitteilungspflichtig sein und die Förderung beeinflussen.
Fazit für die Vorbereitung: Behandle den Förderantrag nicht als isoliertes Formularprojekt. Er sollte auf einer realistischen Unternehmensplanung beruhen, die du auch ohne Förderung vertreten und umsetzen kannst. Der Zuschuss verbessert die Finanzierung – er ersetzt aber kein tragfähiges Geschäftsmodell.
Wie ich dich bei der Vorbereitung unterstütze
Beim GründungsBONUS Plus reicht es nicht, lediglich das Antragsformular auszufüllen. Entscheidend ist, dass Geschäftsidee, Förderkriterien, Businessplan und Finanzplanung ein schlüssiges Gesamtbild ergeben.
Im Rahmen meiner individuellen Gründungsberatung können wir gemeinsam prüfen,
- ob dein Vorhaben grundsätzlich zu den Förderkriterien passt,
- wie sich der innovative oder besonders nachhaltige Ansatz verständlich darstellen lässt,
- ob Markt, Wettbewerb und Zielgruppe ausreichend berücksichtigt sind,
- ob Umsatz-, Kosten- und Liquiditätsplanung realistisch zusammenpassen,
- welche Ausgaben sinnvoll in den Förderantrag aufgenommen werden können und
- welche Punkte vor der Antragstellung direkt mit der IBB Business Team GmbH geklärt werden sollten.
Bei Bedarf unterstütze ich dich außerdem bei der Erstellung eines professionellen Businessplans. Dabei geht es nicht darum, ein Vorhaben künstlich förderfähig erscheinen zu lassen. Ziel ist eine belastbare Planung, die dein Geschäftsmodell verständlich beschreibt und die wirtschaftlichen Annahmen nachvollziehbar begründet.
Mein Ansatz: Wir betrachten den Antrag aus zwei Perspektiven: Er muss die Anforderungen des Förderprogramms erfüllen und zugleich eine Planung ergeben, mit der du dein Unternehmen tatsächlich steuern kannst. Ein Businessplan sollte nicht nur für die Bewilligungsstelle geschrieben werden, sondern dir auch nach der Antragstellung als Entscheidungsgrundlage dienen.
Die verbindliche Prüfung der Förderfähigkeit und die Entscheidung über den Antrag liegen ausschließlich bei der IBB Business Team GmbH und dem zuständigen Förderausschuss. Eine Bewilligung kann daher nicht garantiert werden.
Häufige Fragen zum GründungsBONUS Plus
Muss das Unternehmen bei der Antragstellung bereits gegründet sein?
Ja. Die Gründung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits vollzogen sein. Gleichzeitig darf das Unternehmen bei der elektronischen Einreichung grundsätzlich nicht älter als 18 Monate sein.
Ab welchem Datum wird die 18-Monats-Frist berechnet?
Bei einem im Register eingetragenen Unternehmen zählt das Datum der Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags oder Musterprotokolls. Bei gewerblichen Soloselbstständigen ist der in der Gewerbeanmeldung angegebene Tätigkeitsbeginn maßgeblich. Bei Freiberuflern zählt das bei der Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit angegebene Anfangsdatum.
Können auch Freiberufler den GründungsBONUS Plus beantragen?
Ja. Freiberufliche Gründungen mit Hauptsitz in Berlin können antragsberechtigt sein, wenn sie auch die übrigen Förderkriterien erfüllen. Dazu gehören insbesondere das Unternehmensalter sowie ein innovatives oder besonders nachhaltiges technologisches, digitales, kreatives oder soziales Geschäftsmodell.
Benötige ich für den Antrag einen Businessplan?
Ja. Erforderlich sind ein vollständiger Businessplan, eine Finanz- und Liquiditätsplanung über mindestens drei Jahre sowie ein Ausgaben- und Finanzierungsplan. Zusätzlich werden unter anderem Lebensläufe und Nachweise zur Gründung benötigt.
Darf ich nach der elektronischen Antragstellung sofort bestellen?
Das rechtsverbindlich unterschriebene Antragsformular muss innerhalb von sieben Tagen im Original bei der IBB Business Team GmbH eingehen. Erst danach dürfen noch nicht begonnene Maßnahmen grundsätzlich auf eigenes Risiko gestartet werden. Eine Eingangsbestätigung ist keine Förderzusage. Die größtmögliche Sicherheit besteht deshalb erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids.
Wird der Zuschuss im Voraus ausgezahlt?
Nein. Das Unternehmen bezahlt die förderfähigen Ausgaben zunächst selbst und reicht anschließend Rechnungen und Zahlungsnachweise ein. Nach der Prüfung wird der bewilligte Förderanteil in maximal vier Tranchen erstattet.
Kann ich GründungsBONUS Plus und Gründungszuschuss gleichzeitig erhalten?
Eine Kombination kann wegen der unterschiedlichen Förderzwecke möglich sein. Der Gründungszuschuss dient hauptsächlich dem persönlichen Lebensunterhalt, während der GründungsBONUS Plus betriebliche Ausgaben bezuschusst. Für dieselben Ausgaben dürfen jedoch keine weiteren öffentlichen Förderungen eingesetzt werden. Die konkrete Kombination sollte vorab mit beiden Förderstellen geklärt werden.
Bis wann kann der GründungsBONUS Plus beantragt werden?
Die geltende Förderrichtlinie sieht den 30. September 2027 als letzten Termin für Förderanträge vor. Da die Bewilligung von den verfügbaren Landesmitteln abhängt und kein Rechtsanspruch besteht, empfiehlt sich eine frühere Antragstellung. Nach aktuellem Stand vom September 2026 können Anträge eingereicht werden.
Du möchtest wissen, ob der GründungsBONUS Plus zu deinem Vorhaben passt?
In einem kostenlosen Erstgespräch schauen wir gemeinsam auf deine Ausgangssituation, dein Geschäftsmodell und die nächsten sinnvollen Schritte. Dabei klären wir auch, wobei du bei Businessplan, Finanzplanung und Vorbereitung des Förderantrags Unterstützung benötigst.
Quellen und weiterführende Informationen
Für die Recherche wurden insbesondere folgende offizielle Quellen verwendet:
- Investitionsbank Berlin: GründungsBONUS Plus im Überblick
- IBB Business Team: Förderkriterien, Antragstellung und benötigte Unterlagen
- Förderrichtlinie des Landes Berlin zum GründungsBONUS Plus
- Senatsverwaltung Berlin: EqualStart Berlin – der GründerinnenBONUS
- Bundesagentur für Arbeit: Gründungszuschuss beantragen
Stand der Recherche: 22. September 2026
Förderbedingungen, verfügbare Haushaltsmittel und Antragsverfahren können sich ändern. Prüfe deshalb vor der Antragstellung immer die aktuellen Angaben der zuständigen Förderstelle. Die verbindliche Entscheidung über die Förderfähigkeit trifft ausschließlich die IBB Business Team GmbH beziehungsweise der zuständige Förderausschuss.