Du möchtest Freiberufler werden und dich mit deiner eigenen Tätigkeit selbstständig machen? Dann musst du in der Regel kein Gewerbe anmelden – vorausgesetzt, dein Vorhaben wird steuerlich als freiberufliche Tätigkeit eingeordnet. Entscheidend sind dabei nicht nur die Berufsbezeichnung, sondern insbesondere die Art der Tätigkeit und deine fachliche Qualifikation.
In diesem Ratgeber erfährst du, wer in Deutschland als Freiberufler gilt, wie sich freie Berufe von einem Gewerbe unterscheiden und welche Schritte bei der Anmeldung wichtig sind. Außerdem zeigen wir dir, welche Steuern und Sozialversicherungen du berücksichtigen musst und wie du eine freiberufliche Gründung mit dem Gründungszuschuss oder einem AVGS-Gründungscoaching vorbereiten kannst.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde sorgfältig recherchiert. Er ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Ob eine Tätigkeit im konkreten Einzelfall als freiberuflich eingestuft wird, entscheidet das zuständige Finanzamt. Gesetzliche Regelungen und steuerliche Grenzwerte können sich ändern. Stand: September 2026.
Was ist ein Freiberufler? Definition nach § 18 EStG
Ob du als Freiberufler giltst, richtet sich nach dem Steuerrecht. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz unterscheidet im Wesentlichen drei Gruppen freiberuflicher Tätigkeiten:
- Katalogberufe: Dazu gehören unter anderem Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure, Journalisten, Dolmetscher und Übersetzer.
- Katalogähnliche Berufe: Hierunter können Tätigkeiten fallen, die einem Katalogberuf hinsichtlich Ausbildung, Qualifikation und ausgeübter Tätigkeit ausreichend ähnlich sind.
- Wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten: Auch diese können bei selbstständiger Ausübung zu den freien Berufen zählen.
Die Berufsbezeichnung allein reicht für die Einordnung nicht immer aus. Entscheidend ist, welche Leistungen du tatsächlich erbringst und welche fachliche Qualifikation dafür erforderlich ist. Besonders bei neuen Berufsbildern sowie in den Bereichen Beratung, IT und Coaching können Abgrenzungsfragen entstehen.
Lässt sich die Tätigkeit keiner dieser Gruppen zuordnen, wird sie in der Regel als gewerblich eingestuft. Dann ist zusätzlich zur steuerlichen Anmeldung beim Finanzamt eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
Genau hier setzt meine Gründungsberatung an: Gemeinsam prüfen wir, wie dein konkretes Vorhaben voraussichtlich einzuordnen ist, welche Fragen du vor der Anmeldung klären solltest und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Wichtig: Die Einordnung als Freiberufler ist keine eigene Rechtsform. Auch Freiberufler müssen entscheiden, in welcher rechtlichen Struktur sie tätig werden möchten. Einen Überblick dazu findest du im Ratgeber Die richtige Rechtsform wählen.
Freiberufler oder Gewerbetreibender: Das sind die Unterschiede
| Merkmal | Freiberufliche Tätigkeit | Gewerbliche Tätigkeit |
|---|---|---|
| Anmeldung | Steuerliche Anmeldung beim Finanzamt | Gewerbeanmeldung und steuerliche Anmeldung beim Finanzamt |
| Gewerbesteuer | Keine Gewerbesteuer | Grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig; für natürliche Personen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro |
| Kammerzugehörigkeit | Keine IHK-Pflicht allein aufgrund der freiberuflichen Tätigkeit; bei bestimmten Berufen bestehen berufsständische Kammern | In der Regel Mitgliedschaft in der IHK oder – bei entsprechenden Handwerksbetrieben – in der Handwerkskammer |
| Buchführung | In der Regel Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) | EÜR oder doppelte Buchführung – abhängig von Rechtsform, Umsatz, Gewinn und weiteren Voraussetzungen |
| Handelsregister | Als allein tätiger Freiberufler normalerweise keine Eintragung | Je nach Rechtsform und kaufmännischem Geschäftsbetrieb kann eine Eintragung erforderlich sein |
| Berufliche Voraussetzungen | Bei reglementierten freien Berufen können Qualifikationsnachweise, Zulassungen oder Kammermitgliedschaften erforderlich sein | Je nach Tätigkeit können beispielsweise Genehmigungen oder eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich sein |
Die Übersicht ist bewusst vereinfacht. Die gewählte Rechtsform kann einzelne Punkte verändern. Eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH gilt beispielsweise unabhängig von ihrer konkreten Tätigkeit steuerlich als Gewerbebetrieb. Auch bei einer Mischung aus freiberuflichen und gewerblichen Leistungen sollte die Abgrenzung sorgfältig geprüft werden.
Freiberufler werden: Die ersten Schritte
Eine freiberufliche Gründung ist häufig mit weniger formalen Schritten verbunden als die Anmeldung eines Gewerbes. Trotzdem solltest du in einer sinnvollen Reihenfolge vorgehen – besonders dann, wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest und den Gründungszuschuss nutzen möchtest.
- Fördermöglichkeiten vor dem Start klären
Wenn du Gründungszuschuss beantragen möchtest, solltest du dich vor Aufnahme der hauptberuflichen Selbstständigkeit mit der Agentur für Arbeit abstimmen. Für den Antrag benötigst du unter anderem einen Businessplan und die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle. - Freiberufliche Einordnung prüfen
Prüfe, ob deine geplante Tätigkeit die Voraussetzungen des § 18 EStG erfüllt. Bei Grenzfällen kannst du die Einordnung vorab mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung klären. - Berufliche Voraussetzungen und Genehmigungen prüfen
Bei reglementierten Berufen können Qualifikationsnachweise, Zulassungen oder die Mitgliedschaft in einer Berufskammer erforderlich sein. Das betrifft beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater oder bestimmte Heilberufe. - Geschäftsmodell und Finanzierung planen
Lege deine Leistungen, Zielgruppen und Honorare fest. Plane außerdem laufende Kosten, Steuern, Sozialversicherungen und eine ausreichende Liquiditätsreserve ein. Für den Gründungszuschuss werden diese Punkte im Businessplan nachvollziehbar dargestellt. - Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einreichen
Die Anmeldung beim Finanzamt erfolgt elektronisch über ELSTER. Im Fragebogen machst du unter anderem Angaben zu deiner Tätigkeit, den erwarteten Umsätzen und Gewinnen sowie zur Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung. Anschließend erhältst du deine betriebliche Steuernummer. - Buchführung und Rechnungsstellung organisieren
Richte von Beginn an eine geordnete Belegablage und Buchführung ein. Ein separates Geschäftskonto ist für allein tätige Freiberufler normalerweise nicht gesetzlich vorgeschrieben, erleichtert aber die Trennung privater und geschäftlicher Zahlungen. - Kranken- und Rentenversicherung klären
Informiere deine Krankenversicherung über die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit. Prüfe außerdem, ob du aufgrund deines Berufs oder deiner Auftragssituation der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegst.
In der Gründungsberatung erlebe ich immer wieder, dass Fördermöglichkeiten erst geprüft werden, nachdem die selbstständige Tätigkeit bereits begonnen wurde. Wenn der Gründungszuschuss infrage kommt, sollten wir deshalb zuerst den zeitlichen Ablauf klären und anschließend die Anmeldung umsetzen.
Steuern als Freiberufler
Auch wenn Freiberufler kein Gewerbe anmelden und keine Gewerbesteuer zahlen, bleiben Einkommensteuer und häufig auch Umsatzsteuer relevant. Entscheidend sind dabei dein Gewinn, die Art deiner Leistungen und die gewählte umsatzsteuerliche Behandlung.
Einkommensteuer auf den Gewinn
Einkommensteuer zahlst du nicht auf deinen Umsatz, sondern auf den steuerlichen Gewinn deiner freiberuflichen Tätigkeit. Der Gewinn ergibt sich grundsätzlich aus den Betriebseinnahmen abzüglich der betrieblich veranlassten Ausgaben.
Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gibst du deinen voraussichtlichen Gewinn an. Auf dieser Grundlage kann das Finanzamt vierteljährliche Einkommensteuer-Vorauszahlungen festsetzen. Weicht dein tatsächlicher Gewinn später deutlich von der Schätzung ab, können die Vorauszahlungen angepasst werden.
Der Gründungszuschuss selbst ist steuerfrei. Welche Auswirkungen er auf deine Einkommensteuer hat, erklären wir ausführlich im Ratgeber Gründungszuschuss und Einkommensteuer.
Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung
Freiberufliche Leistungen unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuer, sofern keine besondere Steuerbefreiung greift. Solche Befreiungen können beispielsweise für bestimmte Heilbehandlungen oder Bildungsleistungen gelten. Ob eine konkrete Leistung umsatzsteuerfrei ist, hängt jedoch von den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Für kleinere Gründungen kann die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG infrage kommen. Seit 2025 gelten grundsätzlich zwei Umsatzgrenzen:
- Der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr darf 25.000 Euro nicht überschritten haben.
- Der Gesamtumsatz im laufenden Kalenderjahr darf 100.000 Euro nicht überschreiten.
Bei einer Neugründung ist im Gründungsjahr die Grenze von 25.000 Euro maßgeblich. Kleinunternehmer weisen auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer aus, können im Gegenzug aber grundsätzlich auch keine Vorsteuer aus betrieblichen Ausgaben abziehen.
Buchführung und steuerliche Rücklagen
Freiberufler können ihren Gewinn normalerweise mit einer Einnahmenüberschussrechnung ermitteln. Trotzdem sollten Einnahmen, Ausgaben und Belege von Beginn an vollständig und nachvollziehbar erfasst werden.
Zusätzlich ist es sinnvoll, einen Teil der Einnahmen für Einkommensteuer und mögliche Nachzahlungen zurückzulegen. Die genaue Höhe hängt von deinem gesamten Einkommen und deiner persönlichen steuerlichen Situation ab.
In der Finanzplanung achte ich besonders auf den Unterschied zwischen Umsatz und tatsächlichem Gewinn: Erst wenn Steuern, Versicherungen, Ausfallzeiten und notwendige Rücklagen realistisch berücksichtigt sind, zeigt sich, ob deine freiberufliche Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig ist.
Sozialversicherung: Kranken- und Rentenversicherung als Freiberufler
Mit dem Beginn der freiberuflichen Selbstständigkeit musst du deine soziale Absicherung selbst organisieren und in deiner Finanzplanung berücksichtigen. Der Freiberufler-Status bedeutet nicht automatisch, dass du von gesetzlichen Versicherungspflichten befreit bist.
Kranken- und Pflegeversicherung
Auch als Freiberufler benötigst du eine Kranken- und Pflegeversicherung. Nach einer vorherigen gesetzlichen Versicherung kommt grundsätzlich eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung infrage. Abhängig von deiner persönlichen Situation kann alternativ ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich sein.
Die Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung richten sich innerhalb gesetzlicher Mindest- und Höchstgrenzen nach den beitragspflichtigen Einnahmen. In der privaten Krankenversicherung hängen die Beiträge dagegen unter anderem vom Eintrittsalter, Gesundheitszustand, gewählten Tarif und Leistungsumfang ab.
Für selbstständige Künstler und Publizisten kann die Künstlersozialversicherung eine Besonderheit darstellen. Bei erfüllten Voraussetzungen werden sie über die Künstlersozialkasse in die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen und tragen ungefähr die Hälfte der Beiträge selbst.
Die Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Absicherung, die Beitragsberechnung und den Übergang aus dem ALG-I-Bezug erklären wir ausführlich im Ratgeber Krankenversicherung für Selbstständige 2026.
Rentenversicherungspflicht für bestimmte Selbstständige
Nicht alle Freiberufler sind automatisch gesetzlich rentenversicherungspflichtig. Eine Versicherungspflicht kann jedoch insbesondere für folgende Gruppen bestehen:
- selbstständige Lehrer und Erzieher, die regelmäßig keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen
- selbstständige Pflegepersonen und Hebammen
- Künstler und Publizisten nach den Regelungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes
- Selbstständige, die dauerhaft im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind und regelmäßig keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen
Ob eine Rentenversicherungspflicht besteht, sollte frühzeitig geprüft werden. Andernfalls können später erhebliche Beitragsnachforderungen entstehen. Bei Unsicherheit kannst du deinen Status von der Deutschen Rentenversicherung prüfen lassen. Unabhängig von einer gesetzlichen Pflicht solltest du außerdem eine langfristige Altersvorsorge in deine Finanzplanung aufnehmen.
Gründungszuschuss und AVGS für Freiberufler
Auch eine freiberufliche Gründung kann mit dem Gründungszuschuss gefördert werden. Entscheidend ist nicht, ob du ein Gewerbe anmeldest, sondern ob du aus dem Bezug von Arbeitslosengeld eine tragfähige hauptberufliche Selbstständigkeit aufnimmst und die persönlichen Fördervoraussetzungen erfüllst.
Voraussetzungen für den Gründungszuschuss
Zu den wesentlichen Voraussetzungen gehören:
- bei Aufnahme der Selbstständigkeit besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld
- es sind noch mindestens 150 Tage Restanspruch vorhanden
- die selbstständige Tätigkeit wird hauptberuflich ausgeübt
- die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten für das Vorhaben werden nachgewiesen
- eine fachkundige Stelle bestätigt die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Gründung
In der ersten Förderphase wird der Gründungszuschuss für sechs Monate in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zuzüglich 300 Euro monatlich zur sozialen Absicherung gezahlt. Anschließend kann eine zweite Förderphase mit weiteren 300 Euro monatlich für bis zu neun Monate beantragt werden. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit – auch bei erfüllten Voraussetzungen besteht daher kein automatischer Rechtsanspruch.
Ausführliche Informationen findest du in unserem Ratgeber Wer hat Anspruch auf Gründungszuschuss?. Welche Unterlagen und Bewertungen für den Tragfähigkeitsnachweis benötigt werden, erklären wir auf der Seite zur fachkundigen Stellungnahme.
Was bei freiberuflichen Vorhaben besonders wichtig ist
Freiberufliche Gründungen benötigen häufig weniger Startkapital als klassische Handels- oder Produktionsunternehmen. Trotzdem muss der Businessplan nachvollziehbar zeigen, wie ausreichend Aufträge und Einnahmen entstehen sollen.
Besonders wichtig sind eine realistische Honorarkalkulation, die Anzahl tatsächlich abrechenbarer Arbeitsstunden, die geplante Kundengewinnung und ausreichende Rücklagen für Steuern und Sozialversicherungen. Diese Annahmen müssen auch in der Umsatz-, Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung zusammenpassen.
Im AVGS-Gründungscoaching bereiten wir genau diese Punkte gemeinsam vor: Wir schärfen dein Geschäftsmodell, entwickeln eine realistische Honorar- und Umsatzplanung und bringen Businessplan sowie Finanzplanung in eine Form, die für den Förderantrag nachvollziehbar ist.
Vorbereitung mit einem AVGS-Gründungscoaching
Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, kurz AVGS, kann die Teilnahme an einem zugelassenen Gründungscoaching ermöglichen. Ob ein AVGS ausgestellt wird, entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall.
Im Coaching entwickeln wir dein Geschäftsmodell weiter, prüfen gemeinsam deine Kalkulation und erarbeiten die benötigten Unterlagen. Dazu können insbesondere der Businessplan, die Finanzplanung und die Vorbereitung auf den Antrag auf Gründungszuschuss gehören.
Weitere Informationen findest du auf den Seiten AVGS-Gutschein für Existenzgründer und AVGS-Gründungscoaching und Existenzgründungsberatung.
Vorteile und Herausforderungen der freiberuflichen Selbstständigkeit
Die freiberufliche Selbstständigkeit bietet viel Gestaltungsspielraum und ist häufig mit weniger formalen Pflichten verbunden als ein Gewerbebetrieb. Gleichzeitig übernimmst du die volle Verantwortung für Aufträge, Einkommen und soziale Absicherung.
Vorteile
- keine Gewerbeanmeldung und keine Gewerbesteuer
- Gewinnermittlung in der Regel über eine EÜR
- häufig vergleichsweise geringer Kapitalbedarf
- freie Auswahl von Kunden, Projekten und Arbeitsschwerpunkten
- flexible Gestaltung von Arbeitszeit und Arbeitsort
- eigene Honorargestaltung und direkte Kundenbeziehungen
Herausforderungen
- schwankende Auftragslage und unregelmäßiges Einkommen
- laufende Kundengewinnung und Selbstvermarktung
- eigenständige Planung von Steuern und Rücklagen
- selbst zu tragende Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
- möglicherweise gesetzliche Rentenversicherungspflicht
- kein automatisch abgesichertes Einkommen bei Urlaub oder längerer Krankheit
- Abgrenzungsfragen zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit
Ob die Vorteile überwiegen, hängt daher nicht allein von deiner fachlichen Qualifikation ab. Entscheidend sind ein tragfähiges Geschäftsmodell, realistische Honorare, eine funktionierende Kundengewinnung und eine Finanzplanung, die auch schwächere Monate berücksichtigt.
Freie Berufe in Zahlen
Die freien Berufe bilden einen bedeutenden und wachsenden Teil der deutschen Wirtschaft. Nach der jährlichen Erhebung des Instituts für Freie Berufe für den Bundesverband der Freien Berufe waren zum 1. Januar 2025 rund 1,492 Millionen Menschen in Deutschland selbstständig in einem freien Beruf tätig. Ihr Anteil an allen Selbstständigen stieg damit auf 40,3 Prozent.
Zusätzlich arbeiteten rund 4,339 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in freiberuflichen Praxen, Kanzleien, Büros und weiteren Einrichtungen. Insgesamt waren damit rund 6,28 Millionen Menschen im Bereich der freien Berufe tätig.
Häufige Fragen zum Thema Freiberufler werden
Wer gilt in Deutschland als Freiberufler?
Als Freiberufler können Personen gelten, die einen Katalogberuf, einen ausreichend ähnlichen Beruf oder eine selbstständige wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausüben. Grundlage ist § 18 EStG. Die endgültige steuerliche Einordnung nimmt das zuständige Finanzamt vor.
Sind Freelancer und Freiberufler dasselbe?
Nein. „Freelancer“ beschreibt allgemein eine selbstständige Arbeitsweise, meist auf Projektbasis für verschiedene Auftraggeber. Ob ein Freelancer steuerlich als Freiberufler oder Gewerbetreibender gilt, hängt von der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit ab.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein, eine anerkannte freiberufliche Tätigkeit wird nur beim Finanzamt steuerlich angemeldet. Übst du nebenbei auch gewerbliche Tätigkeiten aus, kann für diesen Teil zusätzlich eine Gewerbeanmeldung erforderlich sein.
Welche Steuern zahlen Freiberufler?
Freiberufler zahlen Einkommensteuer auf ihren Gewinn und unterliegen häufig der Umsatzsteuer. Bei erfüllten Voraussetzungen kann die Kleinunternehmerregelung genutzt werden. Auf eine tatsächlich freiberufliche Tätigkeit fällt keine Gewerbesteuer an.
Können Freiberufler Gründungszuschuss erhalten?
Ja. Auch eine freiberufliche Gründung kann durch den Gründungszuschuss gefördert werden. Entscheidend sind unter anderem ein bestehender Anspruch auf Arbeitslosengeld, mindestens 150 Tage Restanspruch, die hauptberufliche Selbstständigkeit und der Nachweis der wirtschaftlichen Tragfähigkeit. Die Bewilligung bleibt eine Ermessensentscheidung der Agentur für Arbeit.
Fazit: Freiberufliche Selbstständigkeit sorgfältig vorbereiten
Freiberufler profitieren von einer vergleichsweise einfachen Anmeldung, der Möglichkeit zur Einnahmenüberschussrechnung und dem Wegfall der Gewerbesteuer. Trotzdem sollte die Gründung nicht unterschätzt werden. Die steuerliche Einordnung, realistische Honorare, eine verlässliche Kundengewinnung sowie Steuern und Sozialversicherungen müssen von Anfang an berücksichtigt werden.
Wenn du aus dem Bezug von Arbeitslosengeld gründest, solltest du außerdem frühzeitig prüfen, ob der Gründungszuschuss infrage kommt. Ein tragfähiger Businessplan und eine schlüssige Finanzplanung helfen dir dabei nicht nur im Förderverfahren, sondern bilden zugleich eine wichtige Grundlage für deine spätere Selbstständigkeit.
Du möchtest deine freiberufliche Selbstständigkeit mit Gründungszuschuss starten?
In einem kostenlosen Erstgespräch prüfen wir gemeinsam, wo du aktuell stehst, welche Förderung für dein Vorhaben infrage kommen kann und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Quellen und weiterführende Informationen
- § 18 Einkommensteuergesetz – Einkünfte aus selbstständiger und freiberuflicher Tätigkeit
- ELSTER – Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen
- § 19 Umsatzsteuergesetz – Kleinunternehmerregelung
- § 11 Gewerbesteuergesetz – Gewerbesteuer-Freibetrag
- Deutsche Rentenversicherung – Informationen für Selbstständige
- § 2 SGB VI – Rentenversicherungspflicht selbstständig Tätiger
- § 1 Künstlersozialversicherungsgesetz – Versicherung selbstständiger Künstler und Publizisten
- § 93 SGB III – Voraussetzungen für den Gründungszuschuss
- § 94 SGB III – Dauer und Höhe des Gründungszuschusses
- Förderdatenbank des Bundes – Gründungszuschuss
- Bundesverband der Freien Berufe – Freie Berufe wachsen