Die Krankenversicherung für Selbstständige gehört zu den wichtigsten finanziellen Themen einer Gründung. Besonders beim Wechsel aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit mit Gründungszuschuss verändert sich deine Versicherungssituation.
In meiner Arbeit als Gründungscoach ist das deshalb regelmäßig ein Thema, besonders bei Gründer:innen, die aus dem ALG-I-Bezug heraus mit Gründungszuschuss starten. In diesem Artikel erfährst du, welche Möglichkeiten du als Selbstständiger hast, wie sich die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung 2026 berechnen und worauf du beim Wechsel aus dem ALG-Bezug achten solltest.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde sorgfältig recherchiert. Er ersetzt keine individuelle Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung. Beiträge, Bemessungsgrenzen und Versicherungsbedingungen können sich ändern. Stand: August 2026.
Krankenversicherung vor der Gründung aus der Arbeitslosigkeit
Solange du Arbeitslosengeld I beziehst, bist du grundsätzlich weiterhin kranken- und pflegeversichert. Die entsprechenden Beiträge werden während des Leistungsbezugs von der Bundesagentur für Arbeit getragen.
Mit dem Beginn deiner hauptberuflichen Selbstständigkeit und dem Ende des ALG-Bezugs verändert sich diese Situation. Ab diesem Zeitpunkt musst du selbst für deine Kranken- und Pflegeversicherung aufkommen und solltest frühzeitig klären, wie dein Versicherungsschutz fortgeführt wird.
Was passiert mit der Krankenversicherung nach der Bewilligung des Gründungszuschusses?
Wenn du mit dem Gründungszuschuss in die hauptberufliche Selbstständigkeit startest und dein Anspruch auf Arbeitslosengeld endet, endet grundsätzlich auch die Krankenversicherung über die Bundesagentur für Arbeit.
Warst du zuvor gesetzlich versichert, setzt sich deine Mitgliedschaft grundsätzlich als freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung fort. Ein Austritt ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und setzt insbesondere einen anderweitigen Krankenversicherungsschutz voraus.
Informiere deine Krankenkasse deshalb frühzeitig über den Beginn deiner Selbstständigkeit und kläre, welche Angaben und Nachweise sie für die Einstufung benötigt. Gerade während einer Gründung laufen viele organisatorische Schritte parallel, sodass dieser Punkt leicht übersehen wird.
Welche Krankenversicherung kannst du als Selbstständiger wählen?
Wenn du dich hauptberuflich selbstständig machst und nicht mehr der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegst, hast du grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Du kannst freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben oder in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln.
Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung bietet den Vorteil, dass sich die Beiträge grundsätzlich nach deinen beitragspflichtigen Einnahmen richten. Eine Gesundheitsprüfung gibt es nicht. Wie hoch die Beiträge für Selbstständige 2026 ausfallen, schauen wir uns im nächsten Abschnitt genauer an.
Bei der privaten Krankenversicherung richtet sich der Beitrag dagegen nicht nach deinem Einkommen. Entscheidend sind unter anderem dein Alter, dein Gesundheitszustand und der gewählte Tarif. Deshalb sollte ein Wechsel nicht allein anhand des aktuellen Monatsbeitrags entschieden werden.
Eine beitragsfreie Familienversicherung kommt bei einer hauptberuflichen Selbstständigkeit grundsätzlich nicht infrage. Sie kann jedoch bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin möglich sein. Ob eine Tätigkeit als haupt- oder nebenberuflich gilt, prüft die Krankenkasse im Einzelfall.
Für bestimmte Berufsgruppen gelten außerdem Sonderregelungen. Selbstständige Künstler und Publizisten können beispielsweise über die Künstlersozialversicherung in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung einbezogen sein.
GKV-Beiträge für Selbstständige 2026: So werden sie berechnet
Als freiwillig gesetzlich versicherter Selbstständiger zahlst du deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung grundsätzlich selbst. Anders als bei Angestellten gibt es keinen Arbeitgeber, der die Hälfte des Beitrags übernimmt. Die Beiträge zur Krankenversicherung für Selbstständige können gerade in der Gründungsphase einen erheblichen Teil der laufenden Kosten ausmachen.
In der Gründungsberatung erlebe ich immer wieder, dass dieser Kostenblock zunächst zu niedrig angesetzt wird – insbesondere dann, wenn Gründer:innen noch von ihrem aktuellen ALG-I-Beitrag oder früheren Arbeitnehmeranteil ausgehen.
Welche Einnahmen werden berücksichtigt?
Bei deiner selbstständigen Tätigkeit ist für die Beitragsberechnung grundsätzlich dein Arbeitseinkommen – also der steuerrechtlich ermittelte Gewinn – und nicht dein Umsatz relevant.
Bei freiwillig gesetzlich Versicherten können darüber hinaus weitere beitragspflichtige Einnahmen berücksichtigt werden. Dazu zählen beispielsweise Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie Vermietung und Verpachtung.
Beitragssatz und Zusatzbeitrag
Ohne gesetzlichen Krankengeldanspruch gilt für freiwillig versicherte Selbstständige der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 %. Entscheidest du dich für den gesetzlichen Krankengeldanspruch ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit, gilt der allgemeine Beitragssatz von 14,6 %.
Zusätzlich erhebt jede Krankenkasse einen eigenen Zusatzbeitrag. Der für 2026 festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz beträgt 2,9 %. Der tatsächliche Beitrag deiner Krankenkasse kann jedoch darüber oder darunter liegen.
Die Beiträge zur Pflegeversicherung kommen zusätzlich hinzu.
Mindest- und Höchstgrenze 2026
Für die Beitragsberechnung gelten eine Unter- und eine Obergrenze.
Die Mindestbemessungsgrundlage beträgt 2026 monatlich 1.318,33 €. Auch wenn deine beitragspflichtigen Einnahmen darunter liegen, wird der Beitrag grundsätzlich mindestens auf Basis dieses Betrags berechnet.
Nach oben gilt die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € monatlich beziehungsweise 69.750 € jährlich. Einnahmen oberhalb dieser Grenze erhöhen deinen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag nicht weiter.
Gerade in der Gründungsphase ist die Mindestbemessungsgrundlage wichtig: Ein niedriger Gewinn bedeutet also nicht automatisch, dass dein Krankenversicherungsbeitrag im gleichen Verhältnis sinkt.
Wie hoch ist der GKV-Höchstbeitrag für Selbstständige 2026?
Bei Anwendung des für 2026 festgelegten durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes von 2,9 % beträgt der reine Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung 982,31 € monatlich ohne Krankengeldanspruch.
Mit gesetzlichem Krankengeldanspruch ab der siebten Woche und dem dafür geltenden allgemeinen Beitragssatz beträgt der Höchstbeitrag 1.017,19 € monatlich.
Hinzu kommt jeweils die Pflegeversicherung. Deren Beitrag hängt unter anderem davon ab, ob und wie viele Kinder du hast. Kinderlose Versicherte ab 23 Jahren zahlen einen zusätzlichen Beitragszuschlag.
Ein pauschaler „GKV-Höchstbeitrag“ inklusive Pflegeversicherung lässt sich deshalb nicht für alle Selbstständigen mit einem einzigen Betrag angeben.
GKV oder PKV: Was sollten Selbstständige beachten?
Ob die gesetzliche oder die private Krankenversicherung besser zu deiner Selbstständigkeit passt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Beide Systeme funktionieren unterschiedlich und können sich langfristig sehr verschieden auf deine Kosten und deine Absicherung auswirken.
Entscheidend ist deshalb nicht nur, welcher Beitrag zum Zeitpunkt deiner Gründung günstiger erscheint. Auch dein Einkommen, deine familiäre Situation, dein Alter, deine gesundheitliche Situation und deine langfristige Planung spielen eine Rolle.
Im Coaching geht es mir deshalb nicht darum, eine bestimmte Versicherungsform zu empfehlen. Wichtig ist vielmehr, dass die Entscheidung mit der geplanten Einkommensentwicklung, den privaten Ausgaben und der gesamten Finanzplanung der Gründung zusammenpasst.
Was spricht für die freiwillige GKV?
In der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich deine Beiträge grundsätzlich nach deinen beitragspflichtigen Einnahmen innerhalb der geltenden Mindest- und Höchstgrenzen.
Das kann gerade bei schwankenden Einkünften während der Gründungsphase von Vorteil sein. Sinkt dein beitragspflichtiges Einkommen, kann sich grundsätzlich auch dein Beitrag reduzieren – allerdings nicht unter den Beitrag, der sich aus der Mindestbemessungsgrundlage ergibt.
Auch eine Gesundheitsprüfung ist für die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV nicht erforderlich. Unter bestimmten Voraussetzungen können außerdem Ehepartner oder Kinder beitragsfrei familienversichert werden.
Was solltest du bei einer privaten Krankenversicherung berücksichtigen?
Bei einer privaten Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nicht nach deinem Einkommen. Maßgeblich sind insbesondere der gewählte Versicherungsschutz sowie individuelle Faktoren wie Eintrittsalter und Gesundheitszustand.
Eine PKV kann deshalb beispielsweise bei jungen, gesunden Selbstständigen zunächst finanziell attraktiv erscheinen. Das allein sollte jedoch nicht den Ausschlag geben. Leistungen, Selbstbehalte, Beitragsentwicklung und die persönliche Lebensplanung sollten bei der Entscheidung ebenfalls berücksichtigt werden.
Der Wechsel in die PKV ist eine langfristige Entscheidung
Ein Wechsel von der freiwilligen GKV in die PKV ist für Selbstständige grundsätzlich möglich. Der spätere Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist dagegen nicht frei wählbar, sondern setzt voraus, dass erneut Versicherungspflicht in der GKV entsteht und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Deshalb solltest du eine Entscheidung für die PKV nicht allein anhand des aktuellen Monatsbeitrags treffen.
Für deine Gründungsplanung ist vor allem wichtig, die voraussichtlichen Kranken- und Pflegeversicherungskosten realistisch zu berücksichtigen. Welche Versicherung oder welcher konkrete Tarif für dich persönlich geeignet ist, solltest du bei Bedarf mit deiner Krankenkasse beziehungsweise einer qualifizierten Versicherungsberatung klären.
Absicherung bei längerer Krankheit
Für Selbstständige kann eine längere Arbeitsunfähigkeit schnell zu einem finanziellen Problem werden. Anders als Arbeitnehmer erhalten sie in der Regel keine Lohnfortzahlung durch einen Arbeitgeber. Deshalb solltest du bei deiner Finanzplanung auch berücksichtigen, wie du einen längeren krankheitsbedingten Verdienstausfall absicherst.
Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung
Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige haben beim ermäßigten Beitragssatz von 14,0 % grundsätzlich keinen gesetzlichen Krankengeldanspruch.
Du kannst dich jedoch für den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % entscheiden. Dann besteht grundsätzlich ein gesetzlicher Krankengeldanspruch ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit.
Zusätzlich bieten die gesetzlichen Krankenkassen spezielle Krankengeld-Wahltarife an. Je nach Krankenkasse können sich Beginn, Höhe und Kosten dieser Absicherung unterscheiden.
Welche Variante sinnvoll ist, hängt unter anderem davon ab, wie lange du einen Verdienstausfall aus eigenen Rücklagen überbrücken kannst.
Private Krankentagegeldversicherung und Zusatzversicherungen
Eine weitere Möglichkeit zur Absicherung des Verdienstausfalls ist eine private Krankentagegeldversicherung. Höhe des versicherten Krankentagegelds, Beginn der Leistung, Gesundheitsprüfung und Beitrag hängen vom gewählten Vertrag und deiner persönlichen Situation ab.
Darüber hinaus können freiwillig gesetzlich Versicherte private Zusatzversicherungen abschließen, beispielsweise für Zahnersatz, Krankenhausleistungen oder Auslandsreisen.
Solche Zusatzleistungen sind für die unmittelbare Gründungsplanung meist weniger entscheidend als die Frage, wie deine laufenden privaten Kosten bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit gedeckt werden.
So behältst du deine Krankenversicherungskosten im Blick
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind für Selbstständige ein relevanter laufender Kostenfaktor. Einige Punkte solltest du deshalb regelmäßig prüfen – besonders in den ersten Jahren deiner Selbstständigkeit.
Zusatzbeitrag der Krankenkasse vergleichen
Neben dem allgemeinen oder ermäßigten Beitragssatz erhebt jede gesetzliche Krankenkasse einen eigenen Zusatzbeitrag. Dieser kann sich von Kasse zu Kasse unterscheiden und im Laufe der Zeit ändern.
Ein regelmäßiger Vergleich kann sich deshalb lohnen. Dabei solltest du allerdings nicht nur auf den Beitragssatz achten, sondern auch auf Leistungen, Erreichbarkeit, Wahltarife und Service der Krankenkasse.
Erhöht deine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, besteht grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht. Für einen Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung musst du deine bisherige Krankenkasse in der Regel nicht selbst kündigen: Du meldest dich bei der neuen Krankenkasse an, die den Wechsel mit deiner bisherigen Kasse abstimmt.
Steuerbescheide und Beitragsfestsetzung im Blick behalten
Bei Aufnahme deiner selbstständigen Tätigkeit kennt die Krankenkasse dein tatsächliches Jahreseinkommen noch nicht. Die Beiträge werden deshalb zunächst auf Grundlage deiner voraussichtlichen Einnahmen vorläufig festgesetzt.
Sobald ein Einkommensteuerbescheid vorliegt, kann die Krankenkasse die Beiträge auf Grundlage der tatsächlich erzielten beitragspflichtigen Einnahmen endgültig berechnen. Dadurch kann es zu einer Nachzahlung oder auch zu einer Erstattung kommen.
Reiche angeforderte Steuerbescheide und Einkommensnachweise deshalb rechtzeitig bei deiner Krankenkasse ein und berücksichtige mögliche Nachzahlungen bei deiner Liquiditätsplanung.
Gerade mögliche Nachzahlungen berücksichtige ich deshalb auch in der Liquiditätsplanung mit Gründer:innen, damit sie nicht unerwartet zu einem Engpass führen.
Bei deutlich sinkendem Einkommen aktiv werden
Sinkt dein Einkommen deutlich, solltest du nicht automatisch davon ausgehen, dass dein Krankenversicherungsbeitrag sofort angepasst wird.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine niedrigere aktuelle Einkommenssituation bereits vor dem nächsten Einkommensteuerbescheid berücksichtigt werden. Sprich deshalb frühzeitig mit deiner Krankenkasse, wenn sich deine wirtschaftliche Situation wesentlich verändert.
Die Mindestbemessungsgrundlage gilt allerdings weiterhin. Auch bei sehr niedrigem Gewinn kann der Beitrag deshalb nicht beliebig weit sinken.
Krankengeld-Absicherung bewusst wählen
Prüfe nicht nur die Höhe deines monatlichen Krankenversicherungsbeitrags, sondern auch, wie du bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit abgesichert bist.
Der günstigere ermäßigte GKV-Beitragssatz bedeutet grundsätzlich, dass kein gesetzlicher Krankengeldanspruch besteht. Je nach deiner finanziellen Situation können der gesetzliche Krankengeldanspruch, ein Wahltarif oder eine private Krankentagegeldversicherung sinnvoll sein.
Entscheidend ist, wie lange du deine laufenden privaten und betrieblichen Kosten aus eigenen Rücklagen tragen könntest.
Einen Kassenwechsel rechtzeitig planen
Für einen regulären Wechsel zwischen gesetzlichen Krankenkassen gilt grundsätzlich eine Bindungsfrist von zwölf Monaten. Zusätzlich muss der Wechsel rechtzeitig angestoßen werden; üblicherweise gilt eine Frist von zwei vollen Kalendermonaten zum Monatsende.
Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags gelten besondere Wechselmöglichkeiten. Hast du einen Wahltarif abgeschlossen, können außerdem zusätzliche Bindungsfristen gelten.
Ein Wechsel sollte deshalb nicht erst dann geprüft werden, wenn der nächste Beitrag bereits fällig ist.
Häufige Fragen zur Krankenversicherung für Selbstständige
Wie hoch ist der GKV-Höchstbeitrag für Selbstständige 2026?
Bei Anwendung des für 2026 festgelegten durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes von 2,9 % beträgt der maximale Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige ohne Krankengeldanspruch 982,31 € monatlich. Mit gesetzlichem Krankengeldanspruch ab der siebten Woche sind es 1.017,19 €.
Die Pflegeversicherung kommt jeweils zusätzlich hinzu. Der tatsächliche Krankenversicherungsbeitrag kann außerdem abweichen, weil jede Krankenkasse ihren eigenen Zusatzbeitrag festlegt.
Was passiert mit meiner Krankenversicherung, wenn der Gründungszuschuss bewilligt wird?
Wenn du deine hauptberufliche Selbstständigkeit aufnimmst und dein ALG-I-Bezug endet, zahlt die Bundesagentur für Arbeit deine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nicht mehr.
Warst du zuvor gesetzlich versichert, wird deine Mitgliedschaft grundsätzlich als freiwillige gesetzliche Versicherung fortgeführt, sofern du nicht unter den gesetzlichen Voraussetzungen austrittst und einen anderweitigen Krankenversicherungsschutz nachweist.
Informiere deine Krankenkasse deshalb rechtzeitig über den Beginn deiner Selbstständigkeit.
Übernimmt der Gründungszuschuss meine Krankenversicherung?
Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt deine tatsächlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge während des Bezugs von Gründungszuschuss nicht separat.
Der Gründungszuschuss enthält allerdings zusätzlich zum zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld für sechs Monate 300 € monatlich zur sozialen Absicherung. In einer möglichen zweiten Förderphase werden für bis zu neun weitere Monate jeweils 300 € zur sozialen Absicherung gezahlt.
Deine konkreten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung musst du als Selbstständiger selbst zahlen und entsprechend in deiner Finanzplanung berücksichtigen.
Muss ich als Selbstständiger mit niedrigem Einkommen trotzdem einen Mindestbeitrag zahlen?
Ja. Für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige gilt 2026 eine Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 € monatlich.
Bei Anwendung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes von 2,9 % ergibt sich daraus ein Mindestbeitrag zur Krankenversicherung von 222,80 € monatlich ohne Krankengeldanspruch beziehungsweise 230,71 € mit Krankengeldanspruch.
Die Pflegeversicherung kommt zusätzlich hinzu. Auch hier kann der tatsächliche Betrag aufgrund des Zusatzbeitrags deiner Krankenkasse abweichen.
Lohnt sich die private Krankenversicherung für Selbstständige?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Bei der Entscheidung spielen unter anderem dein Alter, dein Gesundheitszustand, die gewünschten Leistungen, deine familiäre Situation und deine langfristige finanzielle Planung eine Rolle.
Wichtig ist insbesondere, nicht nur den aktuellen Beitrag zu vergleichen. Ein späterer Wechsel von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen möglich.
Die Entscheidung für eine PKV solltest du deshalb als langfristige Entscheidung betrachten und bei Bedarf individuell mit einer qualifizierten Versicherungsberatung klären.
Fazit: Krankenversicherung von Anfang an richtig einplanen
Bei der Krankenversicherung für Selbstständige gibt es einige Besonderheiten, die du bereits vor dem Start deiner hauptberuflichen Selbstständigkeit berücksichtigen solltest. Besonders wenn du aus dem ALG-I-Bezug heraus mit Gründungszuschuss gründest, solltest du frühzeitig klären, wie dein Versicherungsschutz weitergeführt wird und welche Kosten auf dich zukommen.
Ob freiwillige GKV oder PKV die bessere Lösung ist, hängt von deiner persönlichen Situation und deiner langfristigen Planung ab. Wichtig ist vor allem, nicht nur den aktuellen Monatsbeitrag zu betrachten. Beitragshöhe, Krankengeld, mögliche Familienversicherung und die langfristigen Folgen eines Systemwechsels gehören ebenfalls in die Entscheidung.
Für deine Gründungsplanung solltest du die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung deshalb von Beginn an realistisch kalkulieren. So vermeidest du, dass ein wichtiger laufender Kostenblock erst nach dem Start deiner Selbstständigkeit sichtbar wird.
Du möchtest deine Selbstständigkeit mit Gründungszuschuss sauber planen?
Die Krankenversicherung ist nur einer von vielen Punkten, die bei einer Gründung berücksichtigt werden müssen. In einem kostenlosen Erstgespräch schauen wir gemeinsam, wo du bei deiner Gründung stehst und welche nächsten Schritte für dein Vorhaben sinnvoll sind.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium für Gesundheit – Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
- Bundesministerium für Gesundheit – Wahl und Wechsel der Krankenkasse
- Bundesministerium für Gesundheit – Wechsel zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung
- Bundesagentur für Arbeit – Gründungszuschuss
- Sozialgesetzbuch V, § 188 – Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft
- GKV-Spitzenverband – Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder