So gelingt es dir
Antrag zum Gründungszuschuss
Beantragung des Gründungszuschusses
Es gibt 2 Phasen des Gründungszuschusses. Entsprechend unterscheiden sich auch die Anträge und Prozesse dahinter. Mit unserer Expertise in beiden Phasen können wir dich beim Ausfüllen der Anträge unterstützen.
Du hast den unbedingten Willen, dich selbstständig zu machen, fühlst dich aber durch die vielen Prozesse, Details und Unterlagen überfordert?
Antragstellung für Phase 1 – Der Gründungszuschuss (GZ)
In diesen 6 Monaten bekommt die Gründerin bzw. der Gründer den Gründungszuschuss in Höhe des bis dato bezogenen Arbeitslosengeldes (ALG) 1 sowie 300 € Sozialversicherungszuschuss.
Den Antrag für Phase 1 kannst du stellen, wenn folgende Rahmenbedingungen erfüllt sind:
- Bezug von ALG 1 (mindestens 1 Tag)
- Mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG 1 zum Zeitpunkt der Haupterwerbsgründung (Gewerbeanmeldung bzw. Anmeldung Finanzamt)
- Anmerkung: Restansprüche werden mit Gründungszuschuss-Bezug verbraucht
- Kein Vorliegen von Sperrzeiten (Gründung in der Sperrzeit ist möglich, Zuschuss wird jedoch erst nach Ablauf der Sperrzeit gezahlt)
- Keine Förderung, falls in den letzten 2 Jahren bereits eine Existenzgründung mit Gründungszuschuss gefördert wurde
- Förderung ist unabhängig von der Rechtsform, jedoch müssen bei mehreren Gründerinnen bzw. Gründern eine gleichberechtigte Partnerschaft und unternehmerisches Risiko vorliegen
- Bestehen von Notwendigkeit (Abgleich Rentabilitätsplanung, daher Anlaufzeit in den Gewinnen beachten!)
Für den Antrag selbst müssen dann folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Businessplan mit Rentabilitätsvorschau, Umsatz- und Kostenplanung
- Lebenslauf und Zeugnisse (fachliche Eignung)
- Gegebenenfalls Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- Gegebenenfalls Begründung der letzten Geschäftsaufgabe
- Fachkundige Stellungnahme
- Gewerbeanmeldung bzw. Anmeldung Finanzamt
- Begründung der Notwendigkeit des Gründungszuschusses (Beiblatt zum Antrag)
- Gegebennfalls Bescheinigung der Teilnahme an Existenzgründer(innen)seminar bzw. -vorbereitungskurs
- Gesellschaftervertrag
- Handwerker Rolle
- Neuer Antrag, neue Voraussetzungen
Zudem müssen folgende formalen Voraussetzungen gegeben sein:
- Formfreie Anforderung des Antrags
- Ausführung der Zieltätigkeit im Haupterwerb
- Nachweiserbringung über den voraussichtlichen Erfolg
Alle Unterlagen sollten am besten in einer Art „Bewerbungsmappe” mit Inhaltsverzeichnis sowie Gliederung zusammengestellt und schriftlich beim zuständigen Arbeitsamt abgegeben werden (Pförtner oder Postkasten). Ihr könnt die Unterlagen auch per Post schicken, sicherer hingegen ist die Abgabe vor Ort. Inzwischen ist auch eine digitale Einreichung zulässig.
Die Bearbeitungszeit (bis entschieden ist, ob der Antrag bewilligt oder abgelehnt wird) beträgt in der Regel 4 bis 6 Wochen.
Antragstellung für Phase 2 des Gründungszuschusses – Verlängerung des Sozialversicherungszuschusses
Dieser Antrag zielt auf die Weiterbewilligung des Sozialversicherungszuschusses für weitere 9 Monate ab.
Für den Antrag für Phase 2 müssen folgende Rahmenbedingungen erfüllt sein:
- Gesonderter Antrag (Ausgabe durch Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter)
- Schriftlicher Bericht über bisherige unternehmerische Tätigkeiten
- Ausblick auf Geschäftsentwicklung der nächsten Monate
- Übersicht zu Einnahmen und Ausgaben (z.B. Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen, sog. BWAs, des Steuerberaters für die ersten 6 Monate, also 2 Quartale), Auftragseingänge oder Bemühungen zum Erhalt von Aufträgen
Als probates bzw. erfolgreiches Mittel hat sich hier über die Jahre ein an einen Businessplan angelegtes Paper etabliert, welches die oben genannten Punkte aufgreift und mit aussagekräftigen Grafiken und Tabellen samt Textteil sinnvoll zusammenfasst und aufbereitet.
(Wie du diesen mit unserer Hilfe erstellst bzw. erstellen lässt, erfährst du im Gespräch mit uns)
Bezüglich Fristen für die Antragstellung für Phase 2 ist es wichtig zu wissen, dass der Antrag frühestens nach 4 Monaten und spätestens 3 Monate nach Auslaufen der Phase 1 gestellt werden kann. (Konkrete Verjährungsfristen sind nicht bekannt, sodass gegebenenfalls die allgemeine Verjährungsfrist von 4 Jahren nach § 45 Abs. 1 SGB I gilt.)
Auch der Antrag für Phase 2 sollte schriftlich beim Amt eingereicht werden.