Wenn du die richtige Rechtsform wählen willst, solltest du Haftung, Besteuerung, organisatorischen Aufwand und dein konkretes Gründungsvorhaben berücksichtigen. Die Wahl der Rechtsform ist eine der wichtigsten Entscheidungen bei der Unternehmensgründung in Deutschland. In diesem Artikel vergleichen wir die wichtigsten Rechtsformen für Gründerinnen und Gründer und zeigen, welche Unternehmensform zu welchem Gründungsvorhaben passen kann.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde sorgfältig recherchiert. Er ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder sozialversicherungsrechtliche Beratung. Gesetzliche Regelungen und behördliche Verfahren können sich ändern. Maßgeblich sind die im Einzelfall geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Entscheidungen der zuständigen Stellen. Stand: August 2026.
Rechtsformen im Überblick: Die Vergleichstabelle
| Rechtsform | Mindestkapital | Haftung | Typische Besteuerung | Buchführung |
|---|---|---|---|---|
| Einzelunternehmen | Keines | Persönlich und unbeschränkt | Einkommensteuer; bei Gewerbe ggf. Gewerbesteuer | häufig EÜR, je nach Voraussetzungen auch doppelte Buchführung |
| GbR | Keines | Grundsätzlich persönlich und gesamtschuldnerisch | Einkommensteuer bei den Gesellschaftern; bei Gewerbe ggf. Gewerbesteuer | häufig EÜR |
| PartG | Keines | Grundsätzlich persönlich; Sonderregeln bei beruflichen Fehlern | Einkommensteuer bei den Partnern | häufig EÜR |
| OHG | Keines | Grundsätzlich persönlich und unbeschränkt | Einkommensteuer bei den Gesellschaftern; zusätzlich Gewerbesteuer | doppelte Buchführung |
| KG | Keines | Komplementär grundsätzlich unbeschränkt, Kommanditist beschränkt | Einkommensteuer bei den Gesellschaftern; zusätzlich Gewerbesteuer | doppelte Buchführung |
| UG (haftungsbeschränkt) | ab 1 € | Grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt | Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer | doppelte Buchführung |
| GmbH | 25.000 € | grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt | Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer | doppelte Buchführung |
| AG | 50.000 € | Grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt | Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer | doppelte Buchführung |
Wichtig: Die Tabelle zeigt eine vereinfachte Übersicht. Gerade bei Besteuerung und Buchführung können Tätigkeit, Unternehmensgröße, Handelsregistereintragung und weitere Voraussetzungen eine Rolle spielen. So ist beispielsweise ein Einzelunternehmen nicht automatisch dauerhaft zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung berechtigt.
Die Rechtsformen im Detail
Einzelunternehmen
Merkmale: Ein Einzelunternehmen wird von einer einzelnen natürlichen Person geführt. Eine rechtliche Trennung zwischen dem Vermögen des Unternehmens und dem privaten Vermögen des Inhabers besteht hinsichtlich der Haftung grundsätzlich nicht.
Haftung: Der Inhaber haftet grundsätzlich persönlich und unbeschränkt mit seinem Geschäfts- und Privatvermögen.
Steuern: Der Gewinn wird über die persönliche Einkommensteuer versteuert. Handelt es sich um einen Gewerbebetrieb, kann zusätzlich Gewerbesteuer anfallen. Freiberufliche Tätigkeiten unterliegen dagegen grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer.
Für wen geeignet: Das Einzelunternehmen eignet sich häufig für Solo-Gründer, Selbstständige und Freiberufler, die mit überschaubarem organisatorischem Aufwand starten möchten und keine Haftungsbeschränkung benötigen.
Gründung: Ob eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist, hängt von der Tätigkeit ab. Gewerbetreibende melden ihr Unternehmen beim Gewerbeamt an. Freiberufler benötigen grundsätzlich keine Gewerbeanmeldung und melden ihre Tätigkeit beim Finanzamt an. In beiden Fällen ist die steuerliche Erfassung erforderlich.
Kapitalanforderungen: Es gibt kein gesetzliches Mindestkapital.
Buchführung und Pflichten: Die Anforderungen an Buchführung und Gewinnermittlung hängen unter anderem davon ab, ob eine kaufmännische Buchführungspflicht besteht. Bei vielen kleineren Einzelunternehmen und Freiberuflern ist eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) möglich.
GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
Merkmale: Eine GbR entsteht, wenn sich mindestens zwei Personen zur Förderung eines gemeinsamen Zwecks zusammenschließen. Seit der Reform des Personengesellschaftsrechts zum 1. Januar 2024 ist die rechtsfähige GbR ausdrücklich im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.
Haftung: Die Gesellschafter einer rechtsfähigen GbR haften grundsätzlich persönlich und als Gesamtschuldner für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Steuern: Gewinne werden grundsätzlich den einzelnen Gesellschaftern zugerechnet und von diesen mit Einkommensteuer versteuert. Bei einer gewerblich tätigen GbR kann zusätzlich Gewerbesteuer auf Ebene der Gesellschaft anfallen.
Für wen geeignet: Die GbR eignet sich häufig für Gründerteams, kleinere Unternehmen und Zusammenschlüsse von Freiberuflern, die gemeinsam starten möchten und keine Kapitalgesellschaft benötigen.
Gründung: Die Gründung ist grundsätzlich formfrei möglich. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist dennoch sehr empfehlenswert, um beispielsweise Gewinnverteilung, Entscheidungsbefugnisse und das Ausscheiden einzelner Gesellschafter verbindlich zu regeln.
Gesellschaftsregister: Seit 2024 kann eine GbR in das Gesellschaftsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ beziehungsweise „eGbR“. Eine allgemeine Eintragungspflicht besteht nicht. Für bestimmte registerbezogene Vorgänge kann die vorherige Eintragung allerdings erforderlich sein.
Kapitalanforderungen: Es gibt kein gesetzliches Mindestkapital.
Buchführung und Pflichten: Die Anforderungen an Buchführung und Gewinnermittlung richten sich nach der konkreten Tätigkeit und den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen. Bei vielen kleineren GbRs ist eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung möglich. Bei einer eGbR entstehen zusätzliche Register- und Transparenzpflichten.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Merkmale: Die GmbH ist eine eigenständige juristische Person. Sie kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden und verfügt über eigenes Gesellschaftsvermögen.
Haftung: Für Verbindlichkeiten der GmbH haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen. Persönliche Haftungsrisiken können in besonderen Fällen trotzdem entstehen, beispielsweise durch persönliche Bürgschaften oder Pflichtverletzungen der Geschäftsführung.
Steuern: Die GmbH unterliegt insbesondere der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer.
Für wen geeignet: Die GmbH eignet sich insbesondere für Unternehmen, bei denen eine Haftungsbeschränkung wichtig ist, für wachstumsorientierte Gründungen sowie für Unternehmen mit entsprechendem Kapitalbedarf. Sie kann auch als Ein-Personen-GmbH gegründet werden.
Gründung: Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden. GmbH-Gründungen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen inzwischen auch über ein notarielles Online-Verfahren per Videokommunikation durchgeführt werden.
Kapitalanforderungen: Das gesetzliche Stammkapital beträgt mindestens 25.000 Euro. Bei einer Bargründung müssen vor der Anmeldung zum Handelsregister grundsätzlich mindestens ein Viertel jedes übernommenen Geschäftsanteils und insgesamt mindestens die Hälfte des gesetzlichen Mindeststammkapitals geleistet sein – bei einer klassischen Bargründung also mindestens 12.500 Euro.
Buchführung und Pflichten: Eine GmbH unterliegt unter anderem der kaufmännischen Buchführung, Bilanzierung und gesetzlichen Rechnungslegung. Der administrative Aufwand ist daher höher als bei vielen Einzelunternehmen oder GbRs.
Unternehmergesellschaft (UG, haftungsbeschränkt)
Merkmale: Die Unternehmergesellschaft (UG) ist eine Variante der GmbH, die mit einem deutlich geringeren Stammkapital gegründet werden kann. Sie wird deshalb umgangssprachlich häufig auch als „Mini-GmbH“ bezeichnet.
Haftung: Wie bei der GmbH haftet grundsätzlich das Gesellschaftsvermögen. Persönliche Haftungsrisiken können jedoch auch hier in besonderen Fällen entstehen, beispielsweise durch persönliche Bürgschaften oder Pflichtverletzungen der Geschäftsführung.
Steuern: Die UG unterliegt insbesondere der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer.
Für wen geeignet: Die UG kann insbesondere für Gründer interessant sein, die eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft gründen möchten, aber noch nicht über das Stammkapital einer GmbH verfügen.
Gründung: Auch die UG muss notariell gegründet und anschließend in das Handelsregister eingetragen werden. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen ist ebenfalls eine notarielle Online-Gründung per Videokommunikation möglich.
Kapitalanforderungen: Rechtlich ist eine Gründung bereits ab 1 Euro Stammkapital möglich. In der Praxis sollte das Stammkapital jedoch so bemessen sein, dass die Gesellschaft ihre anfänglichen Verpflichtungen tatsächlich erfüllen kann.
Gesetzliche Rücklage: Die UG muss ein Viertel des um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einstellen. Dadurch erhöht sich das Stammkapital nicht automatisch auf 25.000 Euro. Erst wenn das Stammkapital durch eine Kapitalerhöhung mindestens 25.000 Euro erreicht, können die besonderen Regelungen für die UG entfallen.
Buchführung und Pflichten: Hinsichtlich Buchführung, Bilanzierung, Jahresabschluss und Offenlegung bestehen im Wesentlichen ähnliche Anforderungen wie bei einer GmbH. Der administrative Aufwand ist daher deutlich höher als bei vielen Einzelunternehmen oder GbRs.
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Merkmale: Die OHG ist eine Personengesellschaft, bei der sich mindestens zwei Personen zum Betrieb eines Unternehmens zusammenschließen. Sie besitzt kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital.
Haftung: Die Gesellschafter haften grundsätzlich persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Steuern: Gewinne werden den einzelnen Gesellschaftern zugerechnet und von diesen grundsätzlich mit Einkommensteuer versteuert. Bei gewerblicher Tätigkeit fällt zusätzlich Gewerbesteuer auf Ebene der Gesellschaft an.
Für wen geeignet: Die OHG kommt insbesondere für Unternehmen mit mehreren aktiv tätigen Gesellschaftern infrage, die gemeinsam ein Unternehmen führen und bereit sind, persönlich zu haften.
Freie Berufe: Seit der Reform des Personengesellschaftsrechts können unter bestimmten Voraussetzungen auch Gesellschaften zur gemeinsamen Ausübung freier Berufe als OHG eingetragen werden, sofern das jeweilige Berufsrecht dies zulässt.
Gründung: Ein gesetzliches Mindestkapital ist nicht erforderlich. Ein Gesellschaftsvertrag sollte die Zusammenarbeit der Gesellschafter detailliert regeln. Die OHG wird in das Handelsregister eingetragen.
Buchführung und Pflichten: Als Handelsgesellschaft unterliegt die OHG grundsätzlich den kaufmännischen Buchführungs- und Rechnungslegungsvorschriften.
Kommanditgesellschaft (KG)
Merkmale: Die KG ist eine Personengesellschaft mit mindestens einem persönlich haftenden Gesellschafter, dem Komplementär, und mindestens einem beschränkt haftenden Gesellschafter, dem Kommanditisten.
Haftung: Der Komplementär haftet grundsätzlich persönlich und unbeschränkt. Bei Kommanditisten ist die Haftung unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf die im Handelsregister eingetragene Haftsumme begrenzt.
Steuern: Gewinne werden den Gesellschaftern zugerechnet und von diesen grundsätzlich mit Einkommensteuer versteuert. Bei gewerblicher Tätigkeit fällt zusätzlich Gewerbesteuer auf Ebene der Gesellschaft an.
Für wen geeignet: Die KG eignet sich unter anderem für Unternehmen, die Kapitalgeber beteiligen möchten, ohne ihnen automatisch dieselben Geschäftsführungsbefugnisse wie einem persönlich haftenden Gesellschafter einzuräumen.
Freie Berufe: Unter den seit 2024 geltenden Regelungen kann die KG unter bestimmten Voraussetzungen auch Angehörigen freier Berufe offenstehen, sofern das jeweilige Berufsrecht dies zulässt.
Gründung: Ein gesetzliches Mindestkapital besteht nicht. Erforderlich sind insbesondere ein Gesellschaftsvertrag und die Eintragung in das Handelsregister.
Buchführung und Pflichten: Als Handelsgesellschaft unterliegt die KG grundsätzlich den kaufmännischen Buchführungs- und Rechnungslegungsvorschriften.
Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
Merkmale: Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine Personengesellschaft speziell für Angehörige freier Berufe, beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Architekten.
Haftung: Grundsätzlich haften neben dem Vermögen der Partnerschaft auch die Partner persönlich. Für berufliche Fehler gilt jedoch eine Besonderheit: Waren nur einzelne Partner mit der Bearbeitung eines Auftrags befasst, haften grundsätzlich nur diese Partner neben der Gesellschaft für entsprechende berufliche Fehler.
PartG mbB: Mit der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) kann die Haftung für Schäden aus fehlerhafter Berufsausübung unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt werden. Dafür ist insbesondere eine entsprechend vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung erforderlich.
Steuern: Der Gewinn wird grundsätzlich den einzelnen Partnern zugerechnet und von diesen mit Einkommensteuer versteuert. Bei ausschließlich freiberuflicher Tätigkeit fällt grundsätzlich keine Gewerbesteuer an.
Für wen geeignet: Die PartG eignet sich für Angehörige freier Berufe, die ihre berufliche Tätigkeit gemeinsam ausüben und dafür eine speziell auf freie Berufe zugeschnittene Gesellschaftsform nutzen möchten.
Gründung: Erforderlich sind ein Partnerschaftsvertrag sowie die Eintragung in das Partnerschaftsregister.
Kapitalanforderungen: Es gibt kein gesetzliches Mindestkapital.
Buchführung und Pflichten: Die Anforderungen an Buchführung und Gewinnermittlung hängen von der konkreten Tätigkeit und den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen ab. Bei rein freiberuflicher Tätigkeit ist häufig eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung möglich.
Aktiengesellschaft (AG)
Merkmale: Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital in Aktien aufgeteilt ist. Eine AG muss nicht zwingend börsennotiert sein.
Haftung: Für die Verbindlichkeiten der AG haftet grundsätzlich das Gesellschaftsvermögen. Die Aktionäre haften im Regelfall nicht persönlich über ihre Einlage hinaus.
Steuern: Die AG unterliegt insbesondere der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer.
Für wen geeignet: Die AG kommt vor allem für größere oder kapitalintensive Unternehmen infrage. Sie kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Unternehmensanteile in Form von Aktien strukturiert werden sollen oder eine breitere Kapitalaufnahme geplant ist.
Gründung: Die Satzung der AG muss notariell beurkundet werden. Zudem sind unter anderem Vorstand und Aufsichtsrat als gesetzlich vorgesehene Organe erforderlich.
Kapitalanforderungen: Das gesetzliche Mindestgrundkapital beträgt 50.000 Euro.
Buchführung und Pflichten: Die AG unterliegt umfangreichen Vorgaben hinsichtlich Unternehmensorganisation, Buchführung, Jahresabschluss und Offenlegung. Der administrative und rechtliche Aufwand ist entsprechend hoch.
Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften
Einzelunternehmen
Ein Einzelunternehmen gehört weder zu den Personen- noch zu den Kapitalgesellschaften. Der Unternehmer handelt als natürliche Person auf eigene Rechnung und haftet grundsätzlich persönlich für die Verbindlichkeiten des Unternehmens.
Personengesellschaften
Bei Personengesellschaften stehen die beteiligten Personen stärker im Vordergrund. Zu den wichtigsten Formen gehören die GbR, OHG, KG und PartG.
Eine persönliche Haftung kann je nach Rechtsform alle oder nur bestimmte Gesellschafter betreffen. Die Aussage, dass bei Personengesellschaften immer alle Gesellschafter unbeschränkt haften, wäre daher zu pauschal. Besonders bei der KG sowie bei der PartG beziehungsweise PartG mbB gelten wichtige Besonderheiten.
Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften sind rechtlich von ihren Gesellschaftern getrennte Gesellschaften. Zu den wichtigsten Formen gehören die UG (haftungsbeschränkt), GmbH und AG.
Für ihre Verbindlichkeiten haftet grundsätzlich das jeweilige Gesellschaftsvermögen. Das bedeutet allerdings nicht, dass für Geschäftsführer oder Gesellschafter unter allen Umständen jedes persönliche Haftungsrisiko ausgeschlossen ist.
Rechtsform und Gründungszuschuss: Was du bei der Förderung beachten musst
Der Gründungszuschuss wird von der Agentur für Arbeit gewährt. Er richtet sich an Personen, die aus dem Bezug von Arbeitslosengeld eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit aufnehmen und die weiteren Fördervoraussetzungen erfüllen. Dazu gehört unter anderem, dass zu Beginn der Selbstständigkeit grundsätzlich noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen und die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachgewiesen wird.
Eine bestimmte Rechtsform schreibt die Agentur für Arbeit dabei nicht vor. Entscheidend ist vielmehr, dass tatsächlich eine hauptberufliche Selbstständigkeit aufgenommen wird und das Gründungsvorhaben die Fördervoraussetzungen erfüllt. Die Bundesagentur für Arbeit definiert hauptberuflich in diesem Zusammenhang grundsätzlich als eine selbstständige Tätigkeit von mindestens 15 Stunden pro Woche.
Bei einem Einzelunternehmen ist die Zuordnung zur eigenen selbstständigen Tätigkeit meist vergleichsweise eindeutig. Bei Kapitalgesellschaften wie einer UG oder GmbH kann die konkrete Stellung als Gesellschafter und Geschäftsführer dagegen zusätzliche Fragen aufwerfen.
Bei Gesellschafter-Geschäftsführern spielt insbesondere die tatsächliche gesellschaftsrechtliche Rechtsmacht eine Rolle. Nach den Grundsätzen der Deutschen Rentenversicherung kann eine selbstständige Tätigkeit insbesondere dann vorliegen, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer mindestens 50 Prozent des Stammkapitals hält oder aufgrund des Gesellschaftsvertrags über eine umfassende Sperrminorität verfügt. Eine bloße Geschäftsführerstellung oder Minderheitsbeteiligung reicht dafür nicht automatisch aus.
Wichtig: Der Gründungszuschuss gehört zur Agentur für Arbeit. Für Personen im Leistungsbereich des Jobcenters bestehen andere Förderinstrumente für eine Selbstständigkeit, beispielsweise Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen.
Genau hier setze ich in meinem AVGS-Coaching an: Ich begleite dich dabei, deine Gründung strukturiert vorzubereiten, die gewählte Rechtsform im Businessplan nachvollziehbar darzustellen und mögliche Stolpersteine bei Förderanträgen frühzeitig zu erkennen.
Häufige Fragen zur Rechtsformwahl
Welche Rechtsform ist für Freiberufler am besten?
Eine allgemein „beste“ Rechtsform gibt es nicht. Wer allein gründet, startet häufig als freiberufliches Einzelunternehmen. Für mehrere Freiberufler können eine GbR oder – bei den entsprechenden freien Berufen – eine Partnerschaftsgesellschaft infrage kommen.
Welche Variante sinnvoll ist, hängt unter anderem von Haftungsrisiken, Anzahl der Beteiligten, organisatorischem Aufwand und berufsrechtlichen Anforderungen ab.
Was kostet die Gründung einer GmbH 2026?
Das gesetzliche Stammkapital einer GmbH beträgt 25.000 Euro. Davon zu unterscheiden sind die eigentlichen Gründungskosten für beispielsweise Notar und Handelsregister.
Die tatsächlichen Kosten hängen unter anderem davon ab, wie viele Gesellschafter beteiligt sind, ob ein Musterprotokoll verwendet werden kann und wie der Gesellschaftsvertrag ausgestaltet wird. Deshalb lässt sich für eine GmbH-Gründung kein sinnvoller pauschaler Gesamtbetrag nennen.
Kann ich meine Rechtsform später wechseln?
Ja. Ein späterer Rechtsformwechsel oder eine Umstrukturierung ist grundsätzlich möglich – beispielsweise vom Einzelunternehmen zu einer GmbH.
Je nach Ausgangs- und Zielrechtsform können dabei jedoch steuerliche, rechtliche und organisatorische Folgen entstehen. Vor einer Umwandlung sollte deshalb individuell geprüft werden, welcher Weg sinnvoll ist.
Welche Rechtsform eignet sich für den Gründungszuschuss?
Der Gründungszuschuss setzt keine bestimmte Rechtsform voraus. Du musst also nicht zwingend als Einzelunternehmen gründen und kannst grundsätzlich auch eine Gesellschaftsform wie UG oder GmbH wählen.
Entscheidend ist, dass du eine förderfähige hauptberufliche selbstständige Tätigkeit aufnimmst und die weiteren Voraussetzungen der Agentur für Arbeit erfüllst. Bei Gesellschaften mit mehreren Beteiligten sollte besonders klar dargestellt werden, welche Rolle du selbst im Unternehmen einnimmst.
GbR oder Einzelunternehmen – was ist der Unterschied?
Ein Einzelunternehmen wird von einer einzelnen Person geführt. Für eine GbR sind mindestens zwei Gesellschafter erforderlich.
Bei beiden Varianten kann eine persönliche Haftung bestehen. Eine GbR benötigt darüber hinaus klare Regelungen über die Zusammenarbeit der Gesellschafter, beispielsweise zu Gewinnverteilung, Entscheidungsbefugnissen, Ausscheiden einzelner Gesellschafter und Konfliktfällen.
Fazit: Rechtsform wählen – so triffst du die richtige Entscheidung.
Die richtige Rechtsform hängt von deinem konkreten Gründungsvorhaben ab. Entscheidend sind unter anderem Haftungsrisiken, Kapitalbedarf, Anzahl der beteiligten Personen, steuerliche Rahmenbedingungen und der organisatorische Aufwand. Eine Rechtsform, die für ein Unternehmen optimal ist, kann für ein anderes völlig ungeeignet sein.
Gerade wenn du einen Gründungszuschuss beantragen möchtest oder deine Gründung über ein AVGS-Coaching vorbereitest, sollte die gewählte Rechtsform auch zu deiner persönlichen Rolle im Unternehmen und zur Darstellung im Businessplan passen. Deshalb lohnt es sich, diese Entscheidung frühzeitig und nicht erst kurz vor der Gründung zu treffen.
Du bist dir bei der Wahl deiner Rechtsform noch unsicher?
In einem kostenlosen Erstgespräch können wir gemeinsam prüfen, wo du bei deiner Gründung stehst und welche nächsten Schritte für dein Vorhaben sinnvoll sind.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium der Justiz – Bürgerliches Gesetzbuch (GbR, §§ 705 ff.) – BGB – Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- Bundesministerium der Justiz – GmbH-Gesetz (§§ 5 und 5a) – GmbHG – Stammkapital und Unternehmergesellschaft
- Bundesministerium der Justiz – Handelsgesetzbuch (§§ 105 ff. und 161 ff.) – Handelsgesetzbuch – OHG und KG
- Bundesministerium der Justiz – Partnerschaftsgesellschaftsgesetz – Partnerschaftsgesellschaftsgesetz
- Bundesministerium der Justiz – Aktiengesetz (§ 7) – Aktiengesetz
- Bundesagentur für Arbeit – Gründungszuschuss – Gründungszuschuss – Bundesagentur für Arbeit
- Deutsche Rentenversicherung – Geschäftsführer einer GmbH – Deutsche Rentenversicherung – Geschäftsführer einer GmbH