SELBSTSTÄNDIG NEBEN DEM JOB

Nebenberuflich selbstständig machen: So startest du neben dem Job

Du hast eine Geschäftsidee, möchtest deine Festanstellung aber nicht sofort aufgeben? Mit einer Gründung im Nebenerwerb kannst du den Markt testen, erste Kunden gewinnen und deine Selbstständigkeit Schritt für Schritt aufbauen. Hier erfährst du, was du bei Arbeitgeber, Anmeldung, Steuern und Sozialversicherung beachten musst – und wie du den späteren Wechsel in den Haupterwerb vorbereitest.

Was bedeutet nebenberuflich selbstständig?

Von einer nebenberuflichen Selbstständigkeit spricht man, wenn du ein eigenes Unternehmen aufbaust, während deine Anstellung weiterhin den Schwerpunkt deiner beruflichen Tätigkeit bildet.

Auch im Nebenerwerb bist du Unternehmerin oder Unternehmer. Je nach Tätigkeit musst du ein Gewerbe anmelden oder deine freiberufliche Tätigkeit dem Finanzamt mitteilen. Außerdem gelten steuerliche, buchhalterische und gegebenenfalls sozialversicherungsrechtliche Pflichten.

Eine einheitliche gesetzliche Stundengrenze für jede Form der nebenberuflichen Selbstständigkeit gibt es nicht. Arbeitsrecht, Krankenversicherung und Arbeitsförderung verwenden unterschiedliche Kriterien. Entscheidend können unter anderem dein zeitlicher Aufwand, die wirtschaftliche Bedeutung der Tätigkeit und die Regelungen in deinem Arbeitsvertrag sein.

Dieser Artikel richtet sich an dich, wenn du aktuell angestellt bist und deine Selbstständigkeit neben dem Job beginnen oder ausbauen möchtest. Wenn du bereits arbeitslos gemeldet bist und Arbeitslosengeld beziehst, gelten zusätzliche Vorgaben zur Arbeitszeit und zur Anrechnung deines Einkommens.

Inhaltsverzeichnis
    Fügen Sie eine Überschrift hinzu, um mit der Erstellung des Inhaltsverzeichnisses zu beginnen
    Bruno Schäfer, Gründungscoach Berlin

    Bruno Schäfer

    Unternehmensberater | Selbstständigkeit COACH | Diplom-Kaufmann

    In einem kostenlosen Erstgespräch schauen wir auf deine Ausgangssituation, deine Geschäftsidee und deine Ziele. Gemeinsam klären wir, welche nächsten Schritte für deinen Start im Nebenerwerb sinnvoll sind.

    Vorteile und Herausforderungen

    Warum sich der Start im Nebenerwerb lohnen kann

    Eine nebenberufliche Gründung ermöglicht dir, deine Geschäftsidee unter realen Bedingungen zu testen, ohne sofort auf dein festes Einkommen verzichten zu müssen.

    Du kannst erste Kunden gewinnen, dein Angebot weiterentwickeln und herausfinden, ob ausreichend Nachfrage besteht. Gleichzeitig sammelst du praktische Erfahrungen mit Preisgestaltung, Kundengewinnung und der Organisation deiner Selbstständigkeit. So wächst dein Unternehmen Schritt für Schritt und du erhältst eine bessere Grundlage für die Entscheidung, ob du später vollständig in die Selbstständigkeit wechseln möchtest.

    Der geringere finanzielle Druck ist ein klarer Vorteil. Trotzdem ist eine Gründung neben dem Job nicht automatisch einfach. Für den Aufbau bleiben häufig nur Abende oder Wochenenden. Außerdem musst du mögliche Vorgaben deines Arbeitgebers sowie steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Pflichten berücksichtigen.

    Plane deshalb realistisch, wie viel Zeit du dauerhaft investieren kannst. Ein klar abgegrenztes Angebot, feste Arbeitszeiten und erreichbare Ziele helfen dir, Überlastung zu vermeiden und deine Selbstständigkeit gezielt weiterzuentwickeln.

    Nebenberuflich zu gründen bedeutet nicht, die Selbstständigkeit nur nebenbei zu behandeln. Mit einem klaren Angebot, festen Zeiten und realistischen Zielen schaffst du die Grundlage, um Schritt für Schritt zu wachsen.
    Bruno Schäfer
    So gehst du vor

    Nebenberuflich gründen: die wichtigsten Schritte

    Eine nebenberufliche Gründung lässt sich gut Schritt für Schritt vorbereiten. Entscheidend ist, dass du nicht nur deine Geschäftsidee betrachtest, sondern auch deine verfügbare Zeit, arbeitsvertragliche Regelungen und die notwendigen Anmeldungen.

    1. Angebot und Zielgruppe klären

    Formuliere möglichst konkret, was du anbietest, für wen dein Angebot gedacht ist und welches Problem du damit löst.

    Sprich frühzeitig mit potenziellen Kunden oder teste eine erste kleine Version deines Angebots. So erkennst du, ob tatsächlich Nachfrage besteht, bevor du viel Zeit und Geld investierst.

    2. Zeit und Finanzen realistisch planen

    Lege fest, wie viele Stunden du neben deinem Job dauerhaft investieren kannst. Berücksichtige dabei auch Erholung, Familie und andere Verpflichtungen.

    Kalkuliere außerdem laufende Kosten, notwendige Anschaffungen und mögliche Einnahmen. Ein einfacher Finanzplan zeigt dir, welche Umsätze du benötigst und wann ein weiterer Ausbau sinnvoll werden könnte.

    3. Arbeitsvertrag und Arbeitgeber prüfen

    Prüfe deinen Arbeitsvertrag und mögliche Regelungen zu Nebentätigkeiten. Abhängig von deinem Vertrag und der geplanten Tätigkeit musst du deinen Arbeitgeber informieren oder seine Zustimmung einholen.

    Deine Selbstständigkeit darf außerdem nicht mit deinem Arbeitgeber konkurrieren oder deine Arbeit im Hauptberuf beeinträchtigen.

    4. Tätigkeit anmelden und Pflichten klären

    Je nach Tätigkeit meldest du ein Gewerbe an oder teilst dem Finanzamt die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit mit.

    Kläre außerdem frühzeitig, welche steuerlichen, buchhalterischen und versicherungsrechtlichen Pflichten für dich gelten. So vermeidest du, dass wichtige Anmeldungen oder Fristen später untergehen.

    Prüfe außerdem, welche Unternehmensform zu deinem Vorhaben passt. Unser Vergleich hilft dir dabei, die richtige Rechtsform zu wählen.

    Gut zu wissen:
    „Nebenberuflich“ bedeutet nicht, dass weniger Pflichten gelten. Auch im Nebenerwerb musst du deine Einnahmen und Ausgaben dokumentieren, korrekte Rechnungen ausstellen und geltende Fristen beachten. Welche Schritte konkret erforderlich sind, hängt von deiner Tätigkeit und deiner persönlichen Situation ab.

    Nebenberuflich und angestellt

    Arbeitgeber und Nebentätigkeit: Was musst du beachten?

    Dein Arbeitsverhältnis und deine geplante Selbstständigkeit müssen klar voneinander getrennt bleiben. Entscheidend ist, dass du mögliche Anzeige- oder Genehmigungspflichten beachtest, deinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machst und deine Leistung im Hauptberuf nicht beeinträchtigt wird.

    Bevor du deine nebenberufliche Selbstständigkeit aufnimmst, solltest du deinen Arbeitsvertrag, geltende Tarifverträge und mögliche Betriebsvereinbarungen prüfen. Dort kann geregelt sein, dass du eine Nebentätigkeit anzeigen oder vorab genehmigen lassen musst.

    Eine selbstständige Nebentätigkeit ist nicht automatisch problematisch. Sie darf jedoch nicht in direkter Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber stehen. Auch betriebliche Geräte, Kundendaten oder andere vertrauliche Informationen dürfen nicht für deine Selbstständigkeit verwendet werden.

    Außerdem muss sichergestellt sein, dass deine Leistung im Hauptberuf nicht unter der zusätzlichen Belastung leidet. Plane deshalb ausreichend Erholungszeit ein und trenne deine angestellte Tätigkeit klar von deinem eigenen Unternehmen.

    Informiere deinen Arbeitgeber möglichst transparent und schriftlich. Beschreibe kurz, welche Tätigkeit du planst, in welchem zeitlichen Umfang du sie ausüben möchtest und dass keine Konkurrenz zum Unternehmen besteht. So lassen sich Missverständnisse frühzeitig vermeiden.

    Das solltest du vor dem Start prüfen

    ✓ Enthält dein Arbeitsvertrag eine Regelung zu Nebentätigkeiten?

    ✓ Musst du die Tätigkeit nur anzeigen oder vorab genehmigen lassen?

    ✓ Überschneidet sich dein Angebot mit dem Geschäft deines Arbeitgebers?

    ✓ Bleiben Arbeitszeit, Erholung und Leistungsfähigkeit ausreichend berücksichtigt?

    ✓ Gelten für dich besondere Regelungen, etwa im öffentlichen Dienst?

    Tipp:
    Für Beamte und einige Beschäftigte im öffentlichen Dienst gelten besondere Anzeige- oder Genehmigungspflichten. Kläre deshalb vor dem Start, welche Vorschriften in deinem konkreten Beschäftigungsverhältnis gelten.

    Anmeldung und Abgaben

    Gewerbe, Finanzamt und Steuern im Nebenerwerb

    Auch eine nebenberufliche Selbstständigkeit muss ordnungsgemäß angemeldet und steuerlich erfasst werden. Welche Schritte notwendig sind, hängt vor allem davon ab, ob deine Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich eingeordnet wird.

    Gewerbe oder freiberuflich?

    Welche Anmeldung brauchst du?

    Übst du eine gewerbliche Tätigkeit aus, musst du dein Unternehmen beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Bei einer freiberuflichen Tätigkeit ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich.

    Ob eine Tätigkeit als freiberuflich gilt, hängt von ihrer konkreten Ausgestaltung und teilweise auch von deiner Qualifikation ab. Die Bezeichnung „Berater“ oder „Coach“ allein reicht dafür nicht aus. Im Zweifel solltest du die Einordnung frühzeitig mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung klären.

    Welche Tätigkeiten als freiberuflich gelten und was du bei Anmeldung und Steuern beachten solltest, erfährst du in unserem Ratgeber zum Thema als Freiberufler selbstständig machen.

    Finanzamt und Einkommensteuer

    Wie wird dein Gewinn versteuert?

    Unabhängig von der Gewerbeanmeldung musst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch über ELSTER an das Finanzamt übermitteln. Anschließend erhältst du die Steuernummer für deine selbstständige Tätigkeit.

    Versteuert wird grundsätzlich dein Gewinn – also deine Einnahmen abzüglich der betrieblich veranlassten Ausgaben. Dieser Gewinn wird zusammen mit deinen weiteren steuerpflichtigen Einkünften in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt.

    Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung

    Musst du Umsatzsteuer berechnen?

    Wenn du die Voraussetzungen der Kleinunternehmerregelung erfüllst und nicht auf sie verzichtest, sind deine Umsätze grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Du weist dann auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus, kannst aber auch keine Vorsteuer aus deinen betrieblichen Ausgaben abziehen.

    Im Gründungsjahr darf dein Gesamtumsatz 25.000 Euro nicht überschreiten. In den Folgejahren gilt: Dein Umsatz im Vorjahr darf höchstens 25.000 Euro betragen und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreiten.

    Wichtig: Die Kleinunternehmerregelung betrifft ausschließlich die Umsatzsteuer. Sie befreit dich nicht von der Einkommensteuer oder von deinen Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten. Dokumentiere deshalb von Beginn an alle Einnahmen und betrieblichen Ausgaben.

    Sozialversicherung im Blick

    Kranken- und Rentenversicherung im Nebenerwerb

    Auch wenn du bereits über deinen Hauptberuf sozialversichert bist, solltest du deine Krankenkasse über die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit informieren. Entscheidend ist, ob deine Anstellung oder deine Selbstständigkeit weiterhin den Schwerpunkt deiner Erwerbstätigkeit bildet.

    Kranken- und Pflegeversicherung

    Bleibt deine Anstellung zeitlich und wirtschaftlich der Schwerpunkt, besteht deine Kranken- und Pflegeversicherung in vielen Fällen weiterhin über den Hauptberuf.

    Eine einzelne, allgemein gültige Stundengrenze entscheidet darüber jedoch nicht. Die Krankenkasse betrachtet unter anderem deinen zeitlichen Aufwand, den Gewinn aus der Selbstständigkeit und die Beschäftigung eigener Mitarbeiter.

    Wächst deine Selbstständigkeit deutlich, kann sie als hauptberuflich eingestuft werden. Dadurch können sich dein Versicherungsstatus und deine Beiträge ändern. Bei freiwillig oder familienversicherten Personen kann das zusätzliche Einkommen ebenfalls Auswirkungen auf die Beiträge haben.

    Melde die Tätigkeit deshalb frühzeitig deiner Krankenkasse und lasse dir die Einstufung möglichst schriftlich bestätigen.

    Rentenversicherung

    Nicht alle Selbstständigen müssen automatisch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Für bestimmte Tätigkeiten kann jedoch auch im Nebenerwerb eine Versicherungspflicht bestehen.

    Das solltest du insbesondere prüfen, wenn du:

    • selbstständig als Lehrkraft, Trainer oder Coach arbeitest,

    • Pflege- oder Betreuungsleistungen anbietest,

    • ein rentenversicherungspflichtiges Handwerk ausübst,

    • künstlerisch oder publizistisch tätig bist,

    • im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber arbeitest und keine versicherungspflichtigen Mitarbeiter beschäftigst.

    Wenn du unsicher bist, kannst du deine Versicherungspflicht von der Deutschen Rentenversicherung prüfen lassen. Besteht keine Pflichtversicherung, kommt unter Umständen eine freiwillige Versicherung infrage.

    Ausführliche Informationen zu Beiträgen, gesetzlicher und privater Absicherung findest du in unserem Ratgeber zur Krankenversicherung für Selbstständige.

    Wichtig: Verlasse dich bei der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung nicht allein auf deinen Umsatz oder eine bestimmte Wochenstundenzahl. Informiere deine Krankenkasse und gegebenenfalls die Deutsche Rentenversicherung frühzeitig über deine konkrete Tätigkeit.

    Wenn dein Unternehmen wächst

    Vom Neben- in den Haupterwerb wechseln

    Der Wechsel in die hauptberufliche Selbstständigkeit sollte nicht von einem einzelnen guten Monat abhängen. Entscheidend ist, ob dein Geschäftsmodell verlässlich funktioniert und deine Einnahmen, Rücklagen und Kundengewinnung ausreichend planbar sind.

    Nicht nur der Umsatz entscheidet

    Prüfe zunächst, ob dein Angebot über mehrere Monate regelmäßig nachgefragt wird. Einzelne große Aufträge können ein positives Signal sein, bieten aber noch keine langfristige Sicherheit. Stabiler ist dein Unternehmen, wenn du wiederkehrende Kunden gewinnst und nicht von einem einzigen Auftraggeber abhängig bist.

    Erstelle eine realistische Übersicht über deine privaten und betrieblichen Kosten. Berücksichtige dabei auch Steuern, Versicherungen, Rücklagen, Urlaub und mögliche Zeiten ohne Aufträge. Daraus kannst du ableiten, welchen monatlichen Gewinn du dauerhaft benötigst.

    Der Wechsel muss nicht immer abrupt erfolgen. Wenn es dein Arbeitsverhältnis erlaubt, kann eine vorübergehende Reduzierung deiner Arbeitszeit ein sinnvoller Zwischenschritt sein. So gewinnst du mehr Zeit für dein Unternehmen, ohne sofort vollständig auf dein regelmäßiges Gehalt zu verzichten.

    Bist du bereit für den Wechsel?

    ✓ Dein Angebot wird regelmäßig nachgefragt.

    ✓ Deine Einnahmen sind über mehrere Monate nachvollziehbar.

    ✓ Dein Gewinn kann deine privaten und betrieblichen Kosten decken.

    ✓ Du verfügst über ausreichende finanzielle Rücklagen.

    ✓ Deine Kundengewinnung funktioniert wiederholbar.

    ✓ Dein Hauptjob begrenzt zunehmend das Wachstum deines Unternehmens.

    ✓ Steuern und Sozialversicherung für den Haupterwerb sind geklärt.

    Wichtig: Es gibt keinen einzelnen Umsatzwert, ab dem der Wechsel automatisch sinnvoll ist. Entscheidend ist das Gesamtbild aus Nachfrage, Gewinn, Rücklagen, persönlicher Belastbarkeit und deinen langfristigen Zielen.

    FÖRDERUNG RICHTIG EINORDNEN

    Gründungszuschuss und AVGS: Wann sie für dich relevant werden

    Wenn du zunächst nebenberuflich gründest, stehen meist der Aufbau deines Angebots, erste Kunden und verlässliche Umsätze im Vordergrund. Gründungszuschuss und AVGS können vor allem dann interessant werden, wenn Arbeitslosigkeit besteht oder droht und du eine hauptberufliche Selbstständigkeit planst.

    Gründungszuschuss

    Wenn du Arbeitslosengeld I beziehst und deine Arbeitslosigkeit durch eine hauptberufliche Selbstständigkeit beendest, kann dich die Agentur für Arbeit mit einem Gründungszuschuss unterstützen.

    Zu Beginn der Selbstständigkeit müssen grundsätzlich noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen. Außerdem musst du die Tragfähigkeit deines Vorhabens und deine Eignung für die Selbstständigkeit nachweisen.

    Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Ein automatischer Anspruch besteht nicht.

    AVGS-Gründungscoaching

    Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein – kurz AVGS – kann ein Gründungscoaching vollständig gefördert werden. Im Coaching kannst du beispielsweise dein Geschäftsmodell, deinen Businessplan und deine Finanzplanung erarbeiten.

    Ob du einen AVGS erhältst, entscheidet deine Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Der Gutschein muss vor Beginn des Coachings bewilligt werden. Außerdem müssen der Anbieter und die konkrete Maßnahme zugelassen sein.

    Kurz beantwortet

    Nebenberuflich selbstständig machen

    Hier findest du kompakte Antworten auf die häufigsten Fragen zur nebenberuflichen Selbstständigkeit.
    Was bedeutet nebenberuflich selbstständig?

    Du bist nebenberuflich selbstständig, wenn du deine Selbstständigkeit zusätzlich zu einer anderen Haupttätigkeit ausübst – beispielsweise neben einer Festanstellung. Entscheidend sind unter anderem der zeitliche Umfang und die wirtschaftliche Bedeutung deiner Tätigkeit. Je nach Fragestellung können Finanzamt, Krankenkasse und andere Stellen die Einordnung unterschiedlich beurteilen.

    Prüfe zuerst deinen Arbeitsvertrag, mögliche Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Dort kann geregelt sein, dass du eine Nebentätigkeit anzeigen oder genehmigen lassen musst.

    Deine Selbstständigkeit darf außerdem nicht in Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber stehen, deine Arbeitsleistung beeinträchtigen oder während deiner vertraglichen Arbeitszeit ausgeübt werden. Im Zweifel solltest du deinen Arbeitgeber frühzeitig und schriftlich informieren.

    Eine allgemeine Stundengrenze, die für alle Beschäftigten und sämtliche Rechtsbereiche gilt, gibt es nicht. Entscheidend ist, dass deine selbstständige Tätigkeit tatsächlich nebenberuflich bleibt und deine Hauptbeschäftigung nicht beeinträchtigt.

    Auch deine Krankenkasse berücksichtigt den zeitlichen Umfang. Wenn du Arbeitslosengeld oder andere Leistungen erhältst, gelten zusätzliche Vorgaben.

    Für eine nebenberufliche Selbstständigkeit gibt es keine allgemeine Verdienstgrenze. Dein Gewinn muss jedoch versteuert werden. Steigen Einkommen und zeitlicher Umfang deutlich an, kann sich außerdem die Beurteilung durch deine Krankenkasse verändern.

    Bei Arbeitslosengeld, Bürgergeld, BAföG oder anderen Leistungen gelten eigene Einkommens- und Anrechnungsregeln.

    Wenn du eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmst, musst du grundsätzlich ein Gewerbe anmelden. Übst du eine freiberufliche Tätigkeit aus, ist normalerweise keine Gewerbeanmeldung erforderlich.

    In beiden Fällen musst du deine Selbstständigkeit beim Finanzamt anmelden und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER einreichen. Wenn du bei der Einordnung unsicher bist, solltest du sie vorab mit dem Finanzamt oder einer fachkundigen Beratung klären.

    Der Gewinn aus deiner Selbstständigkeit fließt in deine Einkommensteuererklärung ein. Bei einem Gewerbebetrieb kann zusätzlich Gewerbesteuer anfallen. Außerdem musst du klären, ob du Umsatzsteuer berechnest oder die Kleinunternehmerregelung nutzt.

    Lege deshalb von Anfang an einen Teil deiner Einnahmen für mögliche Steuerzahlungen zurück.

    Ja. Informiere deine Krankenkasse über die Aufnahme und den Umfang deiner selbstständigen Tätigkeit. Sie prüft, ob die Selbstständigkeit weiterhin nebenberuflich ausgeübt wird.

    Solange deine versicherungspflichtige Beschäftigung zeitlich und wirtschaftlich überwiegt, bleibst du in der Regel über deinen Hauptjob versichert. Die endgültige Beurteilung trifft jedoch deine Krankenkasse anhand deiner individuellen Situation.

    Der Gründungszuschuss ist für den Wechsel aus dem Bezug von Arbeitslosengeld I in eine hauptberufliche Selbstständigkeit vorgesehen. Eine dauerhaft nebenberufliche Gründung erfüllt diese Voraussetzung nicht.

    Über einen AVGS kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Gründungscoaching gefördert werden. Die Bewilligung ist eine Ermessensentscheidung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters und muss vor Beginn des Coachings erfolgen.

    Du möchtest nebenberuflich in die Selbstständigkeit starten?

    Ob du deine Geschäftsidee zunächst im Nebenerwerb testen oder später vollständig in die Selbstständigkeit wechseln möchtest: In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir deine Ausgangssituation, offene Fragen und die sinnvollen nächsten Schritte.

    Nach oben scrollen
    Kostenloses Erstgespräch vereinbaren

    Sende uns deine Kontaktdaten und deinen Wunschtermin.
    Wir melden uns bei dir und stimmen den Termin persönlich mit dir ab.

    Bevorzugte Uhrzeit
    Consent Management Platform von Real Cookie Banner