GründerinnenBONUS Berlin: EqualStart 2026/2027

Aktualisiert am 22.09.2026

Du hast ein innovatives Unternehmen in Berlin gegründet und bereits eine Förderung über den GründungsBONUS Plus erhalten? Dann könnte der GründerinnenBONUS Berlin für dich interessant sein. Das offizielle Programm heißt EqualStart Berlin – der GründerinnenBONUS und unterstützt Unternehmen, die mehrheitlich von Frauen gegründet wurden oder an denen Frauen die Mehrheit der Gesellschaftsanteile halten, mit einmalig bis zu 10.000 Euro.

Der GründerinnenBONUS ist allerdings keine eigenständige Förderung für jede Gründerin. Voraussetzung ist ein bestandskräftiger Förderbescheid für den GründungsBONUS Plus ab dem 1. September 2025. In diesem Ratgeber erfährst du, welche weiteren Voraussetzungen gelten, welche Unterlagen du benötigst und wie du den Antrag bis zum 31. Oktober 2027 vorbereitest.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde sorgfältig recherchiert. Er ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder sozialversicherungsrechtliche Beratung. Gesetzliche Regelungen und behördliche Verfahren können sich ändern. Maßgeblich sind die im Einzelfall geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Entscheidungen der zuständigen Stellen. Stand: September 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderhöhe: einmalig bis zu 10.000 Euro pro Unternehmen
  • Zielgruppe: innovative Unternehmen, die mehrheitlich von Frauen gegründet wurden oder an denen Frauen die Mehrheit der Gesellschaftsanteile halten
  • Voraussetzung: bestandskräftiger Zuwendungsbescheid für den GründungsBONUS Plus ab dem 1. September 2025
  • Antragstellung: bei der Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
  • Antragsfrist: 31. Oktober 2027
  • Wichtig: Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Die Bewilligung hängt unter anderem von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab.

Hinweis zum Stand der Informationen: Dieser Ratgeber wurde im September 2026 auf Grundlage der aktuellen Förderrichtlinie erstellt. Förderbedingungen, Fristen und verfügbare Haushaltsmittel können sich ändern. Prüfe deshalb vor der Antragstellung immer die aktuellen Angaben der zuständigen Senatsverwaltung. Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Förder-, Rechts- oder Steuerberatung.

Was ist der GründerinnenBONUS Berlin?

EqualStart Berlin – der GründerinnenBONUS ist ein Förderprogramm der Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Es gehört zum Berliner Chancenfonds und soll strukturelle Nachteile ausgleichen, mit denen Gründerinnen insbesondere beim Zugang zu Kapital und beruflichen Netzwerken konfrontiert sind.

Dass weiterhin deutliche Unterschiede bestehen, zeigen die Zahlen: Im Jahr 2025 lag der Anteil weiblicher Gründungen in Berlin bei 36 Prozent. Gleichzeitig floss nur rund ein Prozent des in Deutschland investierten Risikokapitals an Start-ups mit ausschließlich weiblichen Gründungsteams.

Mit EqualStart unterstützt das Land Berlin deshalb innovative Unternehmen, die mehrheitlich von Frauen gegründet wurden oder an denen Frauen die Mehrheit der Gesellschaftsanteile halten. Pro Unternehmen können einmalig bis zu 10.000 Euro gewährt werden.

Dabei handelt es sich nicht um ein Darlehen und auch nicht um einen allgemeinen Gründungszuschuss. EqualStart baut auf einer bereits bewilligten Unternehmensförderung auf: dem GründungsBONUS Plus.

Der GründungsBONUS Plus muss zuerst bewilligt sein

EqualStart ist keine eigenständige Erstförderung, sondern ergänzt den GründungsBONUS Plus. Voraussetzung ist deshalb ein bestandskräftiger Zuwendungsbescheid aus diesem Programm ab dem 1. September 2025. Erst danach kann dein Unternehmen den GründerinnenBONUS beantragen.

Über den GründungsBONUS Plus können bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal 50.000 Euro bezuschusst werden. Welche Unternehmen dafür infrage kommen, welche Ausgaben förderfähig sind und wie die Antragstellung abläuft, erklären wir ausführlich in unserem Ratgeber zum GründungsBONUS Plus Berlin.

Meine Empfehlung: Prüfe zunächst sorgfältig, ob dein Vorhaben zum GründungsBONUS Plus passt. Diese Bewilligung ist die Grundlage für EqualStart – der zusätzliche GründerinnenBONUS kommt erst im zweiten Schritt.

Wer kann den GründerinnenBONUS beantragen?

Der Antrag wird nicht von der Gründerin als Privatperson, sondern vom geförderten Unternehmen gestellt. Für EqualStart kommen Unternehmen infrage, die insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Das Unternehmen wurde mehrheitlich von Frauen gegründet oder Frauen halten die Mehrheit der Gesellschaftsanteile.
  • Es handelt sich um ein innovatives Unternehmen.
  • Ein bestandskräftiger Zuwendungsbescheid für den GründungsBONUS Plus ab dem 1. September 2025 liegt vor.
  • Das Unternehmen hat bisher keinen GründerinnenBONUS oder eine vergleichbare Leistung in Berlin oder einem anderen Bundesland erhalten.
  • Die Voraussetzungen der De-minimis-Verordnung werden eingehalten und es liegt keine unzulässige Doppelförderung vor.

Die Rechtsform allein entscheidet nicht über die Förderung. Maßgeblich sind vor allem die Beteiligungsverhältnisse, die Ausrichtung des Unternehmens und der bereits bewilligte GründungsBONUS Plus. Wenn du noch vor der Entscheidung stehst, findest du in unserem Ratgeber einen Überblick, wie du die richtige Rechtsform wählen kannst.

GründerinnenBONUS Berlin beantragen: Ablauf und Unterlagen

Die Antragstellung für EqualStart ist deutlich schlanker als der vorherige Antrag auf den GründungsBONUS Plus. Nach aktuellem Stand musst du keinen vollständigen Businessplan erneut einreichen. Im Mittelpunkt stehen der bereits vorhandene Förderbescheid und der Nachweis, dass dein Unternehmen die Voraussetzungen des GründerinnenBONUS erfüllt.

1. Voraussetzungen prüfen

Prüfe zuerst, ob ein bestandskräftiger Zuwendungsbescheid für den GründungsBONUS Plus ab dem 1. September 2025 vorliegt und ob Frauen die Mehrheit der Gründerinnen beziehungsweise der Gesellschaftsanteile stellen.

2. Formulare herunterladen

Das aktuelle Antragsformular und die De-minimis-Erklärung findest du auf der offiziellen Seite der Berliner Senatsverwaltung.

Verwende immer die dort bereitgestellten aktuellen Dokumente und keine ältere, lokal gespeicherte Version.

3. Unternehmensangaben eintragen

Im Antrag werden unter anderem folgende Informationen abgefragt:

  • Unternehmensname, Rechtsform und Anschrift
  • Kontaktdaten des Unternehmens
  • Gründerinnen, Gründer und Beteiligungsquoten
  • Aktenzeichen und Datum des GründungsBONUS-Plus-Bescheids
  • Bankverbindung des Unternehmens
  • Angaben zu bereits erhaltenen De-minimis-Beihilfen

4. Nachweise beifügen

Zusammen mit dem unterschriebenen Antrag musst du insbesondere folgende Unterlagen einreichen:

  • den Zuwendungsbescheid für den GründungsBONUS Plus
  • einen Nachweis über die mehrheitliche Gründung durch Frauen oder die überwiegenden Gesellschaftsanteile von Frauen, beispielsweise durch den Gesellschaftsvertrag oder einen Handelsregisterauszug
  • die ausgefüllte De-minimis-Erklärung
  • gegebenenfalls Nachweise über bereits erhaltene De-minimis-Beihilfen

Eingereichte Kopien müssen mit den Originalunterlagen übereinstimmen. Die Originale solltest du für mögliche Rückfragen oder Prüfungen bereithalten.

5. Antrag unterschreiben und einreichen

Der Antrag wird im Namen des Unternehmens gestellt, vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit allen erforderlichen Nachweisen bei der Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe eingereicht.

Anträge können nach der aktuellen Förderrichtlinie bis zum 31. Oktober 2027 gestellt werden. Da die Förderung von den verfügbaren Haushaltsmitteln abhängt, solltest du mit der Antragstellung trotzdem nicht unnötig lange warten.

6. Entscheidung und Auszahlung abwarten

Die Senatsverwaltung prüft die eingereichten Unterlagen und entscheidet mit einem schriftlichen Bescheid über den Antrag. Bei einer Bewilligung wird der Förderbetrag grundsätzlich auf das im Antrag angegebene Unternehmenskonto überwiesen.

Mein Praxistipp: Kontrolliere vor dem Absenden besonders den Unternehmensnamen, das Aktenzeichen des GründungsBONUS Plus und die angegebenen Beteiligungsquoten. Diese Angaben sollten exakt mit dem Förderbescheid, dem Gesellschaftsvertrag und dem Handelsregister übereinstimmen. Das reduziert Rückfragen und mögliche Verzögerungen.

GründerinnenBONUS und Gründungszuschuss: Wo liegt der Unterschied?

Die Bezeichnungen klingen ähnlich, doch der GründerinnenBONUS und der Gründungszuschuss verfolgen unterschiedliche Ziele und werden von unterschiedlichen Stellen vergeben.

GründerinnenBONUSGründungszuschuss
Zielzusätzliche Unterstützung innovativer Unternehmen von GründerinnenSicherung des Lebensunterhalts beim Start aus der Arbeitslosigkeit
Empfängerdas Unternehmendie gründende Person
Zuständige StelleBerliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und BetriebeBundesagentur für Arbeit
Förderhöheeinmalig bis zu 10.000 Eurozunächst sechs Monate Arbeitslosengeld plus 300 Euro monatlich; anschließend eventuell weitere neun Monate mit je 300 Euro
Zentrale Voraussetzungbewilligter GründungsBONUS PlusBezug von Arbeitslosengeld und in der Regel mindestens 150 Tage Restanspruch
Regionale BegrenzungBerlinbundesweit

Der Gründungszuschuss richtet sich an Personen, die ihre Arbeitslosigkeit durch eine hauptberufliche Selbstständigkeit beenden. Zusätzlich muss eine fachkundige Stelle die Tragfähigkeit des Vorhabens bestätigen. Eine ausführliche Erklärung findest du in unserem Ratgeber zu den Voraussetzungen des Gründungszuschusses.

Der GründerinnenBONUS setzt dagegen keine Arbeitslosigkeit voraus. Entscheidend sind das geförderte Berliner Unternehmen, die mehrheitliche Beteiligung von Frauen und der bereits bewilligte GründungsBONUS Plus.

Können beide Förderungen kombiniert werden?

Da beide Programme unterschiedliche Zwecke verfolgen, kann eine Kombination im Einzelfall möglich sein. Daraus ergibt sich jedoch kein automatischer Anspruch. Beim GründerinnenBONUS ist eine Doppelförderung ausgeschlossen, und auch weitere Förderbedingungen sowie Mitteilungspflichten müssen berücksichtigt werden.

Wenn du mehrere Förderungen nutzen möchtest, solltest du deshalb vorab offenlegen, welche Leistungen bereits beantragt oder bewilligt wurden. Lass dir im Zweifel von den zuständigen Stellen bestätigen, ob die geplante Kombination in deinem konkreten Fall zulässig ist.

Meine Einschätzung: Welche Förderung zuerst betrachtet werden sollte, hängt von deiner Ausgangslage ab. Gründest du aus dem Bezug von Arbeitslosengeld, ist häufig zunächst der Gründungszuschuss relevant. Besteht bereits ein innovatives Berliner Unternehmen mit bewilligtem GründungsBONUS Plus, rückt EqualStart in den Mittelpunkt. In der Beratung betrachten wir deshalb nicht nur ein einzelnes Programm, sondern deine gesamte Förder- und Gründungssituation.

Wie ich dich bei der Vorbereitung unterstütze

Der Antrag auf den GründerinnenBONUS ist vergleichsweise überschaubar. Die größere Herausforderung liegt häufig davor: Passt dein Vorhaben zum GründungsBONUS Plus? Sind Businessplan, Finanzplanung und Förderstrategie schlüssig? Und in welcher Reihenfolge sollten die verschiedenen Anträge gestellt werden?

Genau hier unterstütze ich dich im Rahmen einer individuellen Gründungsberatung. Gemeinsam können wir unter anderem:

  • prüfen, welche Förderprogramme grundsätzlich zu deiner Situation passen,
  • die sinnvolle Reihenfolge der nächsten Schritte festlegen,
  • dein Geschäftsmodell und deine Finanzplanung nachvollziehbar strukturieren,
  • die benötigten Angaben und Unterlagen auf Vollständigkeit und Widersprüche überprüfen,
  • mögliche Rückfragen der Förderstellen vorbereiten und
  • darauf achten, dass verschiedene Förderungen sauber voneinander abgegrenzt werden.

Besonders wichtig ist die Vorbereitung des GründungsBONUS Plus, weil dessen Bewilligung die Voraussetzung für EqualStart bildet. Wenn du Unterstützung bei der Ausarbeitung deines Konzepts benötigst, begleite ich dich auch bei der Erstellung eines professionellen Businessplans.

Eine Bewilligung kann ich dir selbstverständlich nicht garantieren – die Entscheidung liegt immer bei der zuständigen Förderstelle. Ich kann aber mit dir prüfen, ob dein Vorhaben grundsätzlich zu den Förderbedingungen passt, deine Unterlagen strukturiert vorbereiten und frühzeitig auf erkennbare Unklarheiten hinweisen.

Ist eine Förderung des Coachings über einen AVGS möglich?

Wenn du arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet bist, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein gefördertes AVGS-Gründungscoaching infrage kommen. Ob ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausgestellt wird, entscheidet deine Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Der Gutschein muss grundsätzlich vor Beginn des Coachings bewilligt werden. Er finanziert nicht den GründerinnenBONUS selbst, kann dir aber eine professionelle Vorbereitung deiner Gründung, deines Businessplans und deiner Förderstrategie ermöglichen.

Häufige Fragen zum GründerinnenBONUS Berlin

Kann ich den GründerinnenBONUS ohne GründungsBONUS Plus beantragen?

Nein. Voraussetzung ist ein bestandskräftiger Zuwendungsbescheid aus dem Programm GründungsBONUS Plus ab dem 1. September 2025. Ohne diesen Bescheid kann EqualStart nicht bewilligt werden.

Erhält jedes berechtigte Unternehmen automatisch 10.000 Euro?

Nein. Die Förderung beträgt einmalig bis zu 10.000 Euro pro Unternehmen. Es besteht kein Rechtsanspruch. Die Senatsverwaltung entscheidet über den Antrag im Rahmen ihres Ermessens und der verfügbaren Haushaltsmittel.

Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?

Neben dem unterschriebenen Antragsformular werden insbesondere der GründungsBONUS-Plus-Bescheid, ein Nachweis über die mehrheitliche Gründung oder Beteiligung durch Frauen und eine aktuelle De-minimis-Erklärung benötigt. Bei bereits erhaltenen De-minimis-Beihilfen können weitere Nachweise erforderlich sein.

Bis wann kann der GründerinnenBONUS beantragt werden?

Nach der aktuellen Förderrichtlinie können Anträge bis zum 31. Oktober 2027 gestellt werden. Da die Förderung von den verfügbaren Haushaltsmitteln abhängt, ist eine frühzeitige Antragstellung sinnvoll.

Muss der GründerinnenBONUS versteuert werden?

Im aktuellen Antragsformular wird darauf hingewiesen, dass der GründerinnenBONUS ertragsteuerlich als Betriebseinnahme behandelt wird. Wie sich die Förderung in deinem konkreten Fall steuerlich auswirkt, solltest du mit deiner Steuerberatung klären.

Du möchtest wissen, welche Förderung zu deiner Gründung passt?

Förderprogramme wirken auf den ersten Blick oft komplizierter, als sie sein müssen. Im persönlichen Gespräch schauen wir gemeinsam auf dein Vorhaben, deine Ausgangslage und die nächsten sinnvollen Schritte. So erhältst du eine klare Einschätzung, ob EqualStart, der GründungsBONUS Plus, der Gründungszuschuss oder eine andere Unterstützung für dich relevant sein könnte.

Quellen und weiterführende Informationen

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